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Stadtverwaltung will Sanierung Wallrothstraße priorisieren

Donnerstag, 10. Februar 2022, 10:16 Uhr
Wallrothstraße (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Wallrothstraße (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Die „Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße mit Hangsanierung, Straßenbau und Geh- und Radweganordnung“ soll neben der Fertigstellung des Neubaus der Feuerwehr und der Erweiterung und Sanierung des Theaters Nordhausen höchste Priorität in Bezug auf die Haushaltsaufstellung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 haben. Diese Beschlussvorlage wird der Oberbürgermeister dem Stadtrat in der nächsten Sitzung am 23. Februar vorlegen.

„Die beidseitig befahrbare Wallrothstraße fehlt im Hauptstraßennetz des Stadtverkehrs nicht nur auf dem Papier in unserem Verkehrskonzept, sondern merklich den Nordhäuserinnen und Nordhäusern. Dies wird mir in Gesprächen mit den Menschen unserer Stadt beständig mit auf den Weg gegeben, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen,“ so der Oberbürgermeister.
Aus dem Grund legt die Stadtverwaltung dem Stadtrat einen Priorisierungsbeschluss vor. Damit soll eine Wiederherstellung der Funktion der Wallrothstraße im Hauptstraßennetz - nach der Fertigstellung der Feuerwache und der Sanierung des Theaters - Vorrang eingeräumt werden. „Damit setzen wir die erfolgreiche Strategie der Stadtverwaltung zum Abbau des Investitionsstaus und dem Fertigstellen von begonnenen Projekten fort“, so Buchmann.

Eventuelle Mehrerträge und/oder -einzahlungen, die sich im Haushaltsvollzug der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2022 ergeben, sollen vorrangig zugunsten der Planungskosten für die „Umsetzung der Sanierung der Wallrotstraße mit Hangsanierung, Straßenbau und Geh-und Radweganordnung“ eingesetzt werden, führt der Beschlusstext aus. Die rechtzeitige Planung soll die Beantragung von Fördermitteln ab dem Jahr 2023 sicherstellen. Dafür sind die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 noch im Jahr 2022 zu beauftragen. Um jegliche Fördermöglichkeiten auszuschöpfen wird die Stadt Nordhausen sowohl Fördermittel beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr als auch beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bzw. dem Thüringer Landesverwaltungsamt in Form von Städtebauförderung beantragen, um die bestmögliche finanzielle Förderung zu erzielen. Im Zuge der Ausschreibung einer Planung der Gesamtmaßnahme mit Hangsicherungen und Straßenbau soll auch eine Variantenuntersuchung mit maximal 3 Entwürfen erfolgen, die eine Geh- und Radwegeführung berücksichtigen muss. Erst nach der erfolgten Variantenuntersuchung können sowohl die notwendigen Eigenmittel für die o. g. Maßnahme als auch das ggf. wirtschaftlichste Förderprogramm beziffert werden. Das Ergebnis der Variantenuntersuchung wird dem Stadtrat vorgestellt,“ so Buchmann mit Blick auf den Zeitplan.

Die im Jahr 2021 festgestellten Mängel im Straßenbereich aufgrund einer nicht vorhandenen Böschungssicherung in mehreren Bereichen machen es erforderlich, dass der Straßenkörper grundhaft gesichert wird. Durch vorgenannte Feststellung musste im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Belastung des Verkehrs reduziert werden. Eine halbseitige Sperrung mit LKW-Verbot und Einrichtungsverkehr wurden umgesetzt.
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