Meldung

Anmeldung zur Einschulung für 2025/2026

Mittwoch, 17. April 2024, 11:44 Uhr
Erstklässler der Grundschule "Albert Kuntz" (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Erstklässler der Grundschule "Albert Kuntz" (Foto: ©Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Die Anmeldungen der Schulanfänger an den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen finden jährlich im Monat Mai statt.

Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2018 bis 1. August 2019 geboren sind, müssen diese im genannten Zeitraum in einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2025 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung darüber treffen die Schulleiterinnen und Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin.

Zur Anmeldung sind vorzulegen:
  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
  • bei alleinerziehenden Eltern Nachweise zum Sorgerecht bzw. Vollmachten,
  • eine Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteiles,
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung.

Eine telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird erbeten. Dazu wenden Sie sich bitte rechtzeitig direkt an die gewünschte Schule.

Für das Anmeldeverfahren gilt entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Freistaates Thüringen Folgendes:
  • Eltern wählen mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet werden soll
  • die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der Erstwunschschule
  • Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, werden in der Erst- bzw. Zweitwunschschule nur berücksichtigt, wenn sie unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität in das Anmeldeverfahren noch einbezogen werden können
  • über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin im Rahmen der Aufnahmekapazität
  • übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt (§ 15a Thüringer Schulgesetz)

In der Rangfolge werden zuerst die Kinder berücksichtigt, für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene Schule ist; danach, ob bereits Geschwisterkinder die Grundschule besuchen; Vorliegen eines besonderen Härtefalles; im Übrigen entscheidet das Los
  • wird die Aufnahme in der gewählten Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt, kann das zuständige Staatliche Schulamt Nordthüringen nach einem Anhörungsverfahren eine Schule zuweisen
Weitere Informationen rund um die Einschulung in einer der Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen, z.B. Schülerbeförderung, Möglichkeit der freien Schulwahl, Hortbetreuung usw. erhalten Sie in den Schulen direkt sowie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, oder in der Stadtverwaltung unter 03631 – 696 9491
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