Meldung

Entgegnung auf die Aussagen von Herrn Stadtrat Andreas Wieninger

Dienstag, 08. März 2022, 08:42 Uhr
In einem TA-Artikel vom 7. März 2022 wird seitens der SPD-Stadtratsfraktion, in Person von Herrn Stadtrat Andreas Wieninger (Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt -SWU), suggeriert, dass die Gleisgrunderneuerung in der Stolberger Straße aufgrund der Diskussion um die Aufgabenträgerschaft des ÖPNV in der Stadt Nordhausen verschoben wurde und dadurch ein Verkehrschaos droht.

Hierzu stellt die Stadtverwaltung Nordhausen Folgendes zum Stand der Gleisgrunderneuerung in der Stolberger Straße fest:
  • Federführend bzw. maßgeblich für die Baumaßnahme Stolberger Straße sind die Verkehrsbetriebe Nordhausen.
  • Die Sanierung der Gleisanlagen und der Haltestellen in der Stolberger Straße waren niemals in den Wirtschaftsplänen der Verkehrsbetriebe für die Jahre 2020/21/22 vorgesehen. Allein in der Vorausschau der Investitionsplanung des VBN-Wirtschaftsplans fanden sich die Maßnahme wieder.
  • Der aktuelle Haushalt der Stadt Nordhausen 2022 - ebenso wie der Wirtschaftsplan durch den Stadtrat der Stadt Nordhausen jüngst beschlossen - sieht diese Maßnahme bzw. deren Verschiebung nicht vor.
  • Vielmehr stimmen VBN und Bauamt der Stadt die Anmeldung von Fördermitteln und Investitionsplanungen miteinander eng ab, so dass derartig große Investitionsvorhaben bis zu fünf Jahre im Voraus geplant werden können.
  • Zudem wurden bisher noch keinerlei belastbare Abstimmungen der Träger (TLBV, Stadt (Bauamt), Stadt (SEB), WVN, VBN, Telekom, etc.) untereinander getroffen.
  • Es gab bisher auch noch keine Erstellung von und Diskussion der tatsächlich möglichen Varianten, z.B. Führung der Geh-Radwege usw. im SWU-Ausschuss, deren Vorsitzender Herr Stadtrat Wieninger ist.
  • Auch nach einer möglichen Abgabe der Aufgabenträgerschaft nach Beschluss des Stadtrates, wäre die Stadt Nordhausen in die Finanzierung und Realisierung der Baumaßnahme eingebunden. Denn die Zuständigkeit für die Sanierung bei Geh- und Radwegen obliegt der Kommune und nicht dem jeweiligen Aufgabenträger des ÖPNV.
  • Das letztendliche Ausmaß der förderfähigen Baumaßnahme Stolberger Straße und somit die Gesamtförderquote sowie -summe bzw. deren Finanzierung sind bis heute unklar.


All diese Fakten liegen den Stadtratsfraktionen, so auch der SPD-Fraktion und Herrn Stadtrat Wieninger, seit Mitte 2020 und im Zuge der Diskussion um die Rückübertragung der freiwilligen Aufgabenträgerschaft ÖPNV vor.

Auch die Aussagen zum drohenden „Chaos“ auf den Straßen der Stadt widerspricht die Stadtverwaltung:
  • Alle Baumaßnahmen sind mit den zuständigen Behörden, darunter Polizei und obere Straßenverkehrsbehörden, abgestimmt und mit den Anliegern abgesprochen. Das Straßenbaumaßnahmen Eingriffe in den Verkehr bedeuten ist nicht von der Hand zu weisen. Aus diesem Grund aber die notwendigen Investitionen in die Straßeninfrastruktur zu unterlassen, wäre grob fahrlässig.
  • Für die Erneuerung des Gleisdreieckes sind die Verkehrsbetriebe Nordhausen Auftraggeber. Die Verkehrsbetriebe Nordhausen planen die jeweiligen Investitionen in den Gleisbestand entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
  • Federführend für die die Straßenbaumaßnahme in der Grimmelallee ist das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.
  • Die Bauvorhaben „Wendeschleife Elisabethstraße“ und „Wiedigsburg“ werden durch Fördermittelzugaben für Sanierungsgebiete (Städtebauförderung) bezuschusst.
  • Für das Bauvorhaben „Riemannstraße“ ist nicht die Stadt der „Hauptverursacher“ mit 375m Straßenlänge, sondern der Wasserverband Nordhausen, der ca. 1300m neue Wasserleitungen erneuern muss, darunter eine Hauptversorgungsleitung mit DN 500.
  • Weitere Versorger sind an der komplexen Sanierung beteiligt und haben ihre Wirtschaftspläne darauf abgestellt.
  • Die Riemannstraße ist auch nicht in den Vordergrund gerückt, sondern wurde als Vorhaben bereits drei Jahre geschoben.
  • Die sanierte Riemannstraße wird bei der anstehenden Sanierung der Stolberger Straße als Hauptumleitung benötigt werden.
  • Die Stadtverwaltung legte dem Stadtrat am 23.2.2022 einen Grundsatzbeschluss zur Priorisierung der notwendigen Baumaßnahme Wallrothstraße vor.

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