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Thüringenweite Regelungen für den Jahreswechsel und einheitliche Maßnahmen für Hochinzidenz-Gebiete

Sonnabend, 18. Dezember 2021, 22:59 Uhr
Thüringenweite Regelungen für den Jahreswechsel und einheitliche Maßnahmen für Hochinzidenz-Gebiete

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat am 17. Dezember 2021 in Erfurt die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnungunterzeichnet. Mit der Neufassung wird die Verordnung an geltende Bundesbeschlüsse angepasst. Des Weiteren wird die Hotspot-Strategie, die mittels Eindämmungserlass vom 10. Dezember 2021 bereits von den Landkreisen und kreisfreien Städten umgesetzt wird, in die Verordnung integriert.

Eine Übersicht der Änderungen findet sich in unserer Pressemitteilung: https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/thueringenweite-regelungen-fuer-den-jahreswechsel-und-einheitliche-massnahmen-fuer-hochinzidenz-gebiete

Die Verordnung tritt am Montag, 20. Dezember 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich 16. Januar 2022.

Alle bis dato unterschriebenen Verordnungstexte im Original sowie Begründungen und Bußgeldkataloge finden Sie unten auf dieser Seite im Downloadbereich:
https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
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