Bürgerservice
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.
Kirchenaustritt
zuständig:Sachgebiet Standesamt
Fax:03631/696-835
E-Mail:standesamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Austritt aus einer öffentl.-rechtl. Religionsgemeinschaft
oder Weltanschauungsgemeinschaft
- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
oder Weltanschauungsgemeinschaft
- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Informationen
Dokumente
Personalausweis oder ReisepassBemerkung
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 36 € erhoben.Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.
