Bürgerservice

Sondernutzungen für Gewerbetreibende und Privatpersonen

zuständig:

Ordnungsamt

03631/696-9529
03631/696-832
Stadt Nordhausen
- Ordnungsamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Für das Aufbringen von Gegenständen wie z. B. Werbeaufsteller, Werbebanner, Warenauslagen, Verkaufsstände, Bauschuttcontainer oder Gerüste sowie für jegliche Einschränkung im Bereich der öffentlichen Straße, ist eine Sondernutzung zu beantragen. Zur öffentlichen Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Gehweg, Fußgängerbereiche und Fußgängerzonen, der Seitenstreifen sowie Parkflächen.

Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.


Anträge für Sondernutzungen im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit:

(Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel. 696-9567)
- Werbeaufsteller
- Werbebanner
- Warenauslagen
- Verkaufsstände
- Aufstellen von Fahrradständern
- Plakatierungen
- Großflächenwerbung
- Wahlkampfwerbung (befristet)
- Sammelcontainer (z. B. Altkleidercontainer, Container für SERO etc.)

(Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel. 696-9534)
- Wirtschaftsgärten

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 1 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.

Anträge für Sondernutzungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten:

(Sachgebiet Verkehrsbehörde, Tel. 696-9532)
- Lagerung von Baumaterialien
- Aufstellung von Gerüsten
- Aufstellung von Bauzäunen
- Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
- Aufstellung von Bau- oder Gerätewagen
- Aufstellung von Containern
- Sperrung eines Gehweges

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 2 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.


Auch Privatpersonen müssen bei einer beabsichtigten Belegung des Fußweges oder des Straßenrandes für z. B. eine Möbelanlieferung, einen Baucontainer, einen Umzugswagen etc. oder die Mülltonne (sollte sie außerhalb der Entsorgungszeiten bzw. auf Dauer auf dem Gehweg verbleiben) eine Sondernutzung beantragen.

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 1 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.
Downloads
Dokumente
- Personalausweis
- Gewerbeanmeldung/Gewerbeerlaubnis
Fristen
- Antragsfrist (14 Tage)
- Geltungsdauer
Bemerkung
Der Sondernutzungsantrag 1 kann persönlich Markt 15, 3. Etage, per Post, per E-Mail: oeff.ordnung@nordhausen.de oder FAX-Nr. 696-833 bzw.

der Sondernutzungsantrag 2 kann persönlich Markt 15, 3. Etage, per Post, per E-Mail: verkehrsbehoerde@nordhausen.de oder FAX-Nr. 696-836

eingereicht werden.

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Sondernutzungsgebührensatzung, dem dazugehörigen Lageplan und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen.

Sondernutzungen für Gewerbetreibende und Privatpersonen

zuständig:

Ordnungsamt

03631/696-9529
03631/696-832
Stadt Nordhausen
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Neues Rathaus
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Für das Aufbringen von Gegenständen wie z. B. Werbeaufsteller, Werbebanner, Warenauslagen, Verkaufsstände, Bauschuttcontainer oder Gerüste sowie für jegliche Einschränkung im Bereich der öffentlichen Straße, ist eine Sondernutzung zu beantragen. Zur öffentlichen Straße gehören neben der Fahrbahn auch der Gehweg, Fußgängerbereiche und Fußgängerzonen, der Seitenstreifen sowie Parkflächen.

Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich, mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.


Anträge für Sondernutzungen im Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit:

(Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel. 696-9567)
- Werbeaufsteller
- Werbebanner
- Warenauslagen
- Verkaufsstände
- Aufstellen von Fahrradständern
- Plakatierungen
- Großflächenwerbung
- Wahlkampfwerbung (befristet)
- Sammelcontainer (z. B. Altkleidercontainer, Container für SERO etc.)

(Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel. 696-9534)
- Wirtschaftsgärten

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 1 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.

Anträge für Sondernutzungen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten:

(Sachgebiet Verkehrsbehörde, Tel. 696-9532)
- Lagerung von Baumaterialien
- Aufstellung von Gerüsten
- Aufstellung von Bauzäunen
- Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
- Aufstellung von Bau- oder Gerätewagen
- Aufstellung von Containern
- Sperrung eines Gehweges

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 2 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.


Auch Privatpersonen müssen bei einer beabsichtigten Belegung des Fußweges oder des Straßenrandes für z. B. eine Möbelanlieferung, einen Baucontainer, einen Umzugswagen etc. oder die Mülltonne (sollte sie außerhalb der Entsorgungszeiten bzw. auf Dauer auf dem Gehweg verbleiben) eine Sondernutzung beantragen.

Nutzen Sie den Sondernutzungsantrag 1 (siehe Download)
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
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Der Sondernutzungsantrag 1 kann persönlich Markt 15, 3. Etage, per Post, per E-Mail: oeff.ordnung@nordhausen.de oder FAX-Nr. 696-833 bzw.

der Sondernutzungsantrag 2 kann persönlich Markt 15, 3. Etage, per Post, per E-Mail: verkehrsbehoerde@nordhausen.de oder FAX-Nr. 696-836

eingereicht werden.

Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Sondernutzungsgebührensatzung, dem dazugehörigen Lageplan und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen.

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