Bürgerservice

Sammlungserlaubnis

Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Öffentliche Ordnung)

Telefon:03631/696-9561

Fax:03631/696-833

E-Mail:oeff.ordnung@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Entsprechend § 1 Abs. 1 Thüringer Sammlungsgesetz (ThürSammlG) bedarf einer Erlaubnis, wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person veranstalten will.

Die Stadt Nordhausen ist als Erlaubnisbehörde im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 3 nur für Sammlungen im Stadtgebiet Nordhausen und deren Ortsteile zuständig.

Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, SG Öffentliche Ordnung, Markt 15.

Informationen


Dokumente

- schriftlichen Antrag
- bei Vereinen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)

Bemerkung

Für Sammlungen innerhalb des Landkreises ist die Erlaubnisbehörde das Landratsamt Nordhausen im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 2

Für Sammlungen über den Landkreis hinaus ist die Erlaubnisbehörde das Landesverwaltungsamt Weimar im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 1


Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9561