Bürgerservice
- bei Vereinen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Für Sammlungen über den Landkreis hinaus ist die Erlaubnisbehörde das Landesverwaltungsamt Weimar im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 1
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9561
Sammlungserlaubnis
Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Öffentliche Ordnung)
Fax:03631/696-833
E-Mail:oeff.ordnung@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Entsprechend § 1 Abs. 1 Thüringer Sammlungsgesetz (ThürSammlG) bedarf einer Erlaubnis, wer eine Sammlung von Geld- oder Sachspenden oder Spenden geldwerter Leistungen durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person veranstalten will.
Die Stadt Nordhausen ist als Erlaubnisbehörde im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 3 nur für Sammlungen im Stadtgebiet Nordhausen und deren Ortsteile zuständig.
Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, SG Öffentliche Ordnung, Markt 15.
Die Stadt Nordhausen ist als Erlaubnisbehörde im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 3 nur für Sammlungen im Stadtgebiet Nordhausen und deren Ortsteile zuständig.
Ihren Antrag stellen Sie bitte schriftlich an das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, SG Öffentliche Ordnung, Markt 15.
Informationen
Dokumente
- schriftlichen Antrag- bei Vereinen Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
Bemerkung
Für Sammlungen innerhalb des Landkreises ist die Erlaubnisbehörde das Landratsamt Nordhausen im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 2Für Sammlungen über den Landkreis hinaus ist die Erlaubnisbehörde das Landesverwaltungsamt Weimar im Sinne des ThürSammlG § 12, Ziffer 1
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9561