Für den Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.
Es handelt sich hierbei um eine Auskunft zu den persönlichen Daten aus dem Melderegister. Die Meldebescheinigung kann mittels persönlicher Vorsprache bzw. auf dem Schriftweg (per Post) beantragt werden.
Es gibt 2 Arten von Meldebescheinigungen:
einfache Meldebescheinigung:
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- Geburtsdatum
- derzeitige Anschriften: gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
erweiterte Meldebestätigung:
- frühere Namen
- Ordensname, Künstlername
- Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
- frühere Anschriften (sofern gespeichert)
- Einzugs-, Auszugsdaten
- Religionszugehörigkeit
- Familienstand und Ort der Ehe/-Lebenspartnerschaftsschließung
- derzeitige Staatsangehörigkeiten
- Geschlecht
- Daten zum gesetzlichen Vertreter, Ehe-/Lebenspartner, zu minderjährigen Kindern
- Daten zu Dokumenten
Dokumente
bei persönlicher Beantragung:
- aktuelle Ausweisdokumente
bei Beantragung für eine andere Person:
- Vollmacht
- Kopie von den aktuellen Ausweisdokumenten des Antragsteller
- Kopie von den aktuellen Ausweisdokumenten des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular
- Kopie von den aktuellen Ausweisdokumenten
Fristen
Die momentane Bearbeitungszeit bei schriftlicher Beantragung liegt bei 2-4 Wochen.
Bemerkung
Ihr Antrag auf Meldebescheinigung kann aufgrund von § 64 Verwaltungsverfahrensgesetz i.V.m. § 18 Bundesmeldegesetz nicht per E-Mail, sondern nur persönlich oder schriftlich entgegengenommen werden.
Ihr Antrag auf Meldebescheinigung wird bei einer postalischen Beantragung ausschließlich postalisch beantwortet.
Der Bürgerservice der Stadt Nordhausen hat keinen Einfluss auf den Versandprozess.
Allgemeines:
- Gebühr: 8,00 Euro
- gebührenfrei, wenn die Meldebestätigung von folgenden Behörden gefordert wird:
*Wohngeldstelle
*Sozialamt
*Unterhaltsvorschuss
*Agentur für Arbeit/Jobcenter