Bürgerservice

Auskunft aus dem Melderegister

Kontakt Sachgebiet Bürgerservice

Telefon:03631/696-9555

Fax:03631/696-838

E-Mail:buergerservice@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden ersten Samstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr bietet der Bürgerservice zusätzliche Termine an, diese können in begrenzter Anzahl online gebucht werden oder nach vorheriger Absprache per E-Mail bzw. Telefon.

Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:

Einfache Melderegisterauskunft:
Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft:
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.

Im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft können folgende Informationen erteilt werden:
Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.

Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.

Informationen


Downloads

Dokumente

Benötigte Unterlagen/Informationen:

1. Angaben zur gesuchten Person

Familienname
Vorname
Geburtsdatum und/oder
letzte bekannte Anschrift

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.

2. Ihre Personalien sowie Anschrift

3. Verwendung für gewerbliche Zwecke: Mit Ihrer Anfrage müssen Sie angeben, ob die gewünschte Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet wird. Gewerblich ist hierbei jede fortgesetzte Tätigkeit, welche selbständig ausgeübt wird und planmäßig sowie dauernd auf die Erzielung eines nicht nur vorübergehenden Gewinns gerichtet ist. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Liegt die nötige Erklärung nicht vor, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden und wird Ihnen unbearbeitet zurückgesandt.
Wird die beantragte Auskunft nicht für eigene Zwecke eingeholt (Auftragsdatenverarbeitung), sind der Name des Auftraggeber oder der Auftraggeber sowie der gewerbliche Zweck,einzutragen, den der Auftraggeber mit der beantragten Auskunft verfolgt.

4. Verwenden für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels: Sie müssen in Ihrer Anfrage ferner angeben, ob Sie die Auskunft für Zwecke der Werbung und/ oder des Adresshandels nutzen wollen.

5. Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse schriftlich darlegen.

6. Erklärung zur Übernahme der Kosten

Bemerkung

Kosten:

- einfache Melderegisterauskunft (Privatpersonen): 11,00 EUR
- einfache Melderegisterauskunft (für gewerbliche Zwecke, nicht Werbung und Adresshandel): 13,00 EUR
- erweiterte Melderegisterauskunft: 14,00 EUR