Bürgerservice
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Auskunft aus dem Melderegister
Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden ersten Samstag im Monat von 10:00 – 12:00 Uhr bietet der Bürgerservice zusätzliche Termine an, diese können in begrenzter Anzahl online gebucht werden oder nach vorheriger Absprache per E-Mail bzw. Telefon.
Es gibt folgende Varianten mit unterschiedlichen Informationen:
Einfache Melderegisterauskunft:
Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.
Im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft können folgende Informationen erteilt werden:
Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.
Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.
Einfache Melderegisterauskunft:
Sie bekommen damit folgende Informationen:
Familienname, Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft machen (z.B. mittels Forderungsaufstellungen und Vollstreckungsbescheiden). Sie erhalten die Auskunft nachdem wir den Fall und die Zulässigkeit geprüft haben.
Im Rahmen der erweiterten Melderegisterauskunft können folgende Informationen erteilt werden:
Familienname und Vorname (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, Anschrift, Tag/ Ort der Geburt (bei Geburt im Ausland auch der Staat), frühere Namen, Familienstand, Vor-/ Familienname sowie Anschrift des Ehegatten/ Lebenspartners, frühere Anschriften, Tag des Ein-/ Auszugs, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch der Staat), derzeitige Staatsangehörigkeiten.
Telefonische Auskünfte können wir in beiden Fällen nicht erteilen.