Die Frauenschutzwohnung wird für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, durch den Landkreis Nordhausen vorgehalten.
Es handelt sich um eine geschützte und vorübergehende Unterkunft für Opfer von seelischer, körperlicher und/oder sexualisierter Gewalthandlungen.
Eine Aufnahme in die Frauenschutzwohnung ist möglich, wenn keine anderen Hilfe- und Unterstützungssysteme greifen, die einen Verbleib im bisherigen Wohnraum mit Trennung vom Täter ermöglichen.
Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation besteht mit der Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt, die ein breit gefächertes kostenfreies persönliches Beratungs- und Unterstützungsangebot anbietet.
Bemerkung
Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Soziales
Fachgebiet Soziale Teilhabe und Schwerbehindertenrecht
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: +49 1522 260 5555
Fax: +49 3631 911 5049
E-Mail: Eingliederung@lrandh.thueringen.de