Bürgerservice

Hundesteuer

zuständig:

Stadtkämmerei

03631 / 696 9 442
03631 / 696 820
Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund anmelden und Steuern bezahlen. Wird ein Hund nur vorübergehend in Pflege, zum Anlernen, auf Probe oder zur Verwahrung genommen, so ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
Downloads
Dokumente
Der Hund ist bei der Stadt Nordhausen SG Steuern mittels des vorgegebenen Formulars „Hundesteuer-Anmeldung“ (unter dieser Rubrik als Download verfügbar) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail, oder persönlich an das SG Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.

Beizubringen sind:

• Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) hat der Halter die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder eines EU-Heimtierausweises nachzuweisen.

• Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Entsprechend § 113 Abs. 2 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

• Im Falle einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind Nachweise oder ggf. schriftliche Erläuterungen einzureichen.

Für jeden gehaltenen Hund ist ein Formular auszufüllen.
Fristen
Der Hund ist unverzüglich nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Ein Hund, welcher durch die Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zuwächst (eigener Hundewurf) muss angemeldet werden, nachdem er vier Monate alt geworden ist.

Bemerkung
Die Hundesteuermarke wird nach Anmeldung des Hundes dem Hundehalter auf dem Postweg zugesandt. Diese kostet 5,00 €. Zusätzlich mit der Hundesteuermarke wird ein Gebührenbescheid für die Bezahlung der Marke versandt. Für jeden Hund wird eine eigene Hundesteuermarke vergeben.

Hundesteuer

zuständig:

Stadtkämmerei

03631 / 696 9 442
03631 / 696 820
Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund anmelden und Steuern bezahlen. Wird ein Hund nur vorübergehend in Pflege, zum Anlernen, auf Probe oder zur Verwahrung genommen, so ist eine Anmeldung nicht erforderlich.
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Dokumente
Der Hund ist bei der Stadt Nordhausen SG Steuern mittels des vorgegebenen Formulars „Hundesteuer-Anmeldung“ (unter dieser Rubrik als Download verfügbar) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail, oder persönlich an das SG Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.

Beizubringen sind:

• Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) hat der Halter die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder eines EU-Heimtierausweises nachzuweisen.

• Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Entsprechend § 113 Abs. 2 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)

• Im Falle einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind Nachweise oder ggf. schriftliche Erläuterungen einzureichen.

Für jeden gehaltenen Hund ist ein Formular auszufüllen.
Fristen
Der Hund ist unverzüglich nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Ein Hund, welcher durch die Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zuwächst (eigener Hundewurf) muss angemeldet werden, nachdem er vier Monate alt geworden ist.

Bemerkung
Die Hundesteuermarke wird nach Anmeldung des Hundes dem Hundehalter auf dem Postweg zugesandt. Diese kostet 5,00 €. Zusätzlich mit der Hundesteuermarke wird ein Gebührenbescheid für die Bezahlung der Marke versandt. Für jeden Hund wird eine eigene Hundesteuermarke vergeben.
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