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Planungsrecht
Kontakt Sachgebiet Stadtentwicklung
Fax:03631 / 696 87308
E-Mail:stadtkonzepte@Nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Stadtentwicklung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Befindet sich ein Grundstück in einem Stadtbereich, für den kein Bebauungsplan die Art und das Maß der Bebauung regelt, orientieren sich diese für den Innenbereich nach der näheren Nachbarschaft (§34 BauGB). Die beabsichtigte Nutzung des Grundstückes muss sich dabei in die der näheren Umgebung einfügen.
Der Außenbereich ist mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe oder Vorhaben der Energieversorgung, von Bebauung freizuhalten (§35 BauGB).
Weitere Informationen zum Planungsrecht erhalten Sie beim Amt für Stadtentwicklung.
Der Außenbereich ist mit wenigen Ausnahmen, wie beispielsweise für landwirtschaftliche Betriebe oder Vorhaben der Energieversorgung, von Bebauung freizuhalten (§35 BauGB).
Weitere Informationen zum Planungsrecht erhalten Sie beim Amt für Stadtentwicklung.