Bürgerservice
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Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Kontakt Sachgebiet Friedhöfe
Fax:03631/ 696 869
Anschrift:Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte ist vom Rechteinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Vertretung eigenständig zu beantragen. Die Antragstellung auf Verlängerung des Nutzungsrechts hat schriftlich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Nordhausen zu erfolgen. Eine Verlängerung ist ausschließlich bei Wahlgrabstätten möglich; für Reihengrabstätten und Gemeinschaftsanlagen besteht diese Möglichkeit nicht.
Wir empfehlen, den Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts frühzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit zu stellen, um Unterbrechungen zu vermeiden. Bitte halten Sie für die Antragstellung die Daten zur Grabstätte (Friedhof, Abteilung, Nummer) sowie Ihre Kontaktdaten bereit.
Bei Fragen zur Laufzeit des Nutzungsrechts oder zur Erfüllung der Ruhefristen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Nordhausen gern zur Verfügung.
Wir empfehlen, den Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts frühzeitig vor Ablauf der Nutzungszeit zu stellen, um Unterbrechungen zu vermeiden. Bitte halten Sie für die Antragstellung die Daten zur Grabstätte (Friedhof, Abteilung, Nummer) sowie Ihre Kontaktdaten bereit.
Bei Fragen zur Laufzeit des Nutzungsrechts oder zur Erfüllung der Ruhefristen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung der Stadt Nordhausen gern zur Verfügung.