Es besteht Meldepflicht durch den Bürger, persönlich oder schriftlich.
Wann ist die Nutzungszeit für die Grabstätte abgelaufen ?
Wer ist bisher zuständig ? = Antragsteller
Wahlgrabstätten können generell verlängert werden.
Bei Reihengrabstätten erfolgt keine Verlängerung.
Dokumente
Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag
ggf. Vollmacht des Nutzungsberechtigten
Fristen
spätestens 1 Monat vor Ablauf der Nutzungszeit
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.