Bürgerservice
Straßenausbaubeiträge
Kontakt Bauamt
Fax:03631 / 696 865
Anschrift:Stadt Nordhausen
- Bauamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Satzungen der Stadt Nordhausen über die Erhebung von Beiträgen öffentlicher Erschließungsanlagen (Straßenausbaubeitragssatzung-einmalig - Link) und (Straßenausbaubeitragssatzung-wiederkehrend - Link) regelt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (§§ 7 und 7a).
Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die erwachsenden besonderen Vorteile erhebt die Stadt Nordhausen Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem BauGB zu erheben sind.
Zu den Erschließungsanlagen i. S. des Abs. 2 gehören auch die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, Radwege, Parkflächen und Grünanlagen, sofern diese Anlagen in der Baulast der Stadt stehen.
Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen) und als Gegenleistung für die erwachsenden besonderen Vorteile erhebt die Stadt Nordhausen Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem BauGB zu erheben sind.
Zu den Erschließungsanlagen i. S. des Abs. 2 gehören auch die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, Radwege, Parkflächen und Grünanlagen, sofern diese Anlagen in der Baulast der Stadt stehen.