Schäden an öffentlichen Verkehrsflächen, wie Fahrbahnen, Gehwege oder Plätze, werden häufig durch Witterungsverhältnisse verursacht.
Schlaglöcher oder defektes Pflaster etc. können Sie dem Bauamt/Sachgebiet Tiefbau mitteilen.
Dokumente
Meldung von Schäden mit genauer Ortsangabe, eventuell Fotos beifügen.
Bemerkung
Bei mutwilliger Zerstörung wäre die Angabe des Verursachers sehr hilfreich.