Wenn Sie geschützte Bäume oder Hecken entfernen möchten oder beeinträchtigende Maßnahmen im Kronen- und/oder Wurzelbereich vorgesehen sind, ist eine Ausnahmegenehmigung nach der Nordhäuser Baumschutzsatzung (NBaumSchS) erforderlich.
Bei der Beantragung ist zu beachten, dass der Antrag nur vom Eigentümer des Grundstückes bzw. von dessen Bevollmächtigten gestellt werden kann.
Nach den Bestimmungen der NBaumSchS kann die Genehmigung mit Auflagen, wie einer Ersatzpflanzung, verbunden werden. Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, muss eine sogenannte Ausgleichszahlung geleistet werden.
Bemerkung
Artenschutz und Bäume
Bäume und Hecken in der Stadt sind auch Lebensraum für viele Tierarten. Insbesondere Altbäume bieten Nist- und Versteckmöglichkeiten für eine Vielzahl von Tieren wie Vögeln, Insekten und Fledermäusen.
Störungen in der Brut- oder Fortpflanzungssaison (vom 1. März bis zum 30. September) sind grundsätzlich zu vermeiden. Ist eine beeinträchtigende Maßnahme an Bäumen, an denen sich Brut-, Nist- oder Lebensstätten geschützter Tiere befinden, nicht vermeidbar, ist eine Befreiung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises einzuholen.
Infos unter: www.landratsamt-nordhausen.de.
Baumschutz bei Bauvorhaben
Informationen zum Baumschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben im privaten sowie öffentlichen Raum entnehmen Sie bitte unter der Rubrik "Baumschutz/Bäume und Bauen".
Ansprechpartner:
Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9330