Unterhaltunspflichtig für alle Gewässer 2. Ordnung (Salza, Rossmannsbach, Mühlgraben...) ist die Stadt Nordhausen.
Das Thüringer Wasserhaushaltsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage.
Was im, am oder um Gewässer passiert, ist abstimmungs- und genehmigungspflichtig.
Dokumente
Im Vorfeld muss das Vorhaben vorgestellt werden, wenn am Gewässer Maßnahmen geplant sind. Alles muss genau erläutert werden.
Bemerkung
Wenn Hinweise, Missstände oder Probleme bestehen bezüglich der Unterhaltung / Pflege des Gewässers, dann können diese hier angezeigt werden.
Ansprechpartnerin:
Frau Fuchs
Tel.-Nr. 03631 / 696 9484