Bürgerservice
Parkhaus am Bürgerhaus
zuständig:
Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung (Grundstücksnutzung, Vermessung)
03631 / 696 451
03631 / 696 87451
Stadt Nordhausen
Bauamt
- Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Unter dem Bürgerhaus befindet sich eine öffentliche Tiefgarage.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00Uhr
Samstag von 6:00Uhr bis 15:00Uhr
Sonntags nur zu den Verkaufsoffenen Sonntagen
Die Ausfahrt ist bei geschlossenem Tor mit eingelöstem Parkticket möglich.
Tiefgarage am Bürgerhaus
Nikolaiplatz 1
99734 Nordhausen
Für die Nutzung der TG wurde mit BV/0351/2015 am 09.12.2015 die Entgeltordnung zur Erhebung von Parkentgelten in der Parkgarage Bürgerhaus beschlossen.
Folgende Entgelte sind vorgesehen:
Kurzparker:
- bis zu einer Stunde: 0,50 €
- bis 2 Stunden: 1,00 €
- für jede weitere begonnen Stunde: 1,00 €
- Tageshöchstsatz: 7,00 €
Parkhaus am Bürgerhaus
zuständig:
Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung (Grundstücksnutzung, Vermessung)
03631 / 696 451
03631 / 696 87451
Stadt Nordhausen
Bauamt
- Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Unter dem Bürgerhaus befindet sich eine öffentliche Tiefgarage.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00Uhr
Samstag von 6:00Uhr bis 15:00Uhr
Sonntags nur zu den Verkaufsoffenen Sonntagen
Die Ausfahrt ist bei geschlossenem Tor mit eingelöstem Parkticket möglich.
Tiefgarage am Bürgerhaus
Nikolaiplatz 1
99734 Nordhausen
Für die Nutzung der TG wurde mit BV/0351/2015 am 09.12.2015 die Entgeltordnung zur Erhebung von Parkentgelten in der Parkgarage Bürgerhaus beschlossen.
Folgende Entgelte sind vorgesehen:
Kurzparker:
- bis zu einer Stunde: 0,50 €
- bis 2 Stunden: 1,00 €
- für jede weitere begonnen Stunde: 1,00 €
- Tageshöchstsatz: 7,00 €