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Bürgerservice

Sonn- und Feiertagsarbeit

Kontakt Sachgebiet Gewerbe

Telefon:03631/696-9562

Telefon 2:03631/696-9564

Fax:03631/696-831

E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).

Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Informationen


Downloads

Fristen

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt