Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).
Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt