Bürgerservice

Sonn- und Feiertagsarbeit

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).

Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Downloads
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Sonn- und Feiertagsarbeit

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen (Sonn- und Feiertagsarbeit).

Es muss ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt werden, der eine Begründung sowie Zeit und Ort enthält. Das Formular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
Downloads
Fristen
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 30 Euro zu zahlen.

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.