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Bürgerservice

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen gem. § 33a GewO

Kontakt Sachgebiet Gewerbe

Telefon:03631/696-9562

Telefon 2:03631/696-9564

Fax:03631/696-831

E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Wer gewerbsmäßig Personen zur Schau stellen will (z. B. Striptease), muss gemäß § 33 a der Gewerbeordnung einen entsprechenden Antrag stellen.

Informationen


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Dokumente

Mitzubringen sind :
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)

Fristen

Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.

Bemerkung

Es ist eine Gebühr von 80,00 Euro pro Tag zu zahlen.
Für eine Dauererlaubnis beträgt die Gebühr 250,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt