Bürgerservice

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen gem. § 33a GewO

zuständig:

Sachgebiet Gewerbe

03631/696-9562
03631/696-9564
03631/696 831
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer gewerbsmäßig Personen zur Schau stellen will (z. B. Striptease), muss gemäß § 33 a der Gewerbeordnung einen entsprechenden Antrag stellen.
Downloads
Dokumente
Mitzubringen sind :
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Fristen
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 80,00 Euro pro Tag zu zahlen.
Für eine Dauererlaubnis beträgt die Gebühr 250,00 Euro

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt

Erlaubnis zur Schaustellung von Personen gem. § 33a GewO

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03631/696-9562
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Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Wer gewerbsmäßig Personen zur Schau stellen will (z. B. Striptease), muss gemäß § 33 a der Gewerbeordnung einen entsprechenden Antrag stellen.
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- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Fristen
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 80,00 Euro pro Tag zu zahlen.
Für eine Dauererlaubnis beträgt die Gebühr 250,00 Euro

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