Wer gewerbsmäßig Personen zur Schau stellen will (z. B. Striptease), muss gemäß § 33 a der Gewerbeordnung einen entsprechenden Antrag stellen.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr von 80,00 Euro pro Tag zu zahlen.
Für eine Dauererlaubnis beträgt die Gebühr 250,00 Euro
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt