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Schornsteinfegerwesen

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Zum 01.01.2013 trat das reformierte Schornsteinfegerrecht vollständig in Kraft. Damit wurde das bisherige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Die meisten Schornsteinfegerarbeiten können künftig, wie jede andere Handwerkerleistung auch, bei freier Preisgestaltung, an einen mit dem Schornsteinfegergewerbe in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieb vergeben werden.


Die neuen Rechte bringen aber auch neue Pflichten für die Eigentümer mit sich. So sind diese künftig selbst dafür verantwortlich, die im Feuerstättenbescheid festgelegten Termine einzuhalten und die dort festgelegten Arbeiten rechtzeitig bei einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb in Auftrag zu geben. Ob es sich dabei um den jeweiligen Kehrbezirksinhaber oder einen Fremdanbieter handelt, entscheidet der Eigentümer.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.



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Bemerkung

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt