Bürgerservice
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Auszug aus dem Gewerbezentralregister einer juristischen Person
Kontakt Sachgebiet Gewerbe
Fax:03631/696-831
E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Beim Bundesamt für Justiz wird das Gewerbezentalregister geführt. Von dort erhält man Auskunft über Eintragungen über vollziehbare und nicht mehr anfechtbare Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Gerichten, Vermerke über Schuldfähigkeit, gerichtliche Feststellungen.
Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - z. B. für öffentliche Ausschreibungen - benötigt, muss diese über die örtlich zuständige Gewerbebehörde beantragen.
Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - z. B. für öffentliche Ausschreibungen - benötigt, muss diese über die örtlich zuständige Gewerbebehörde beantragen.
