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Bürgerservice

Auszug aus dem Gewerbezentralregister einer juristischen Person

Kontakt Sachgebiet Gewerbe

Telefon:03631/696-9562

Telefon 2:03631/696-9564

Fax:03631/696-831

E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Beim Bundesamt für Justiz wird das Gewerbezentalregister geführt. Von dort erhält man Auskunft über Eintragungen über vollziehbare und nicht mehr anfechtbare Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde, strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Gerichten, Vermerke über Schuldfähigkeit, gerichtliche Feststellungen.
Wer eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - z. B. für öffentliche Ausschreibungen - benötigt, muss diese über die örtlich zuständige Gewerbebehörde beantragen.

Informationen


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Dokumente

Einzureichen ist ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro

Fristen

Die Dauer bis zur Zusendung durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage.

Bemerkung

Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt