Bürgerservice

Ehefähigkeitszeugnis

Kontakt Sachgebiet Standesamt

Telefon:03631/696-9416

Fax:03631/696-835

E-Mail:standesamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprache beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes ist grundsätzlich nötig. Vertretervollmacht ist möglich, wenn der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat.

Informationen


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Dokumente

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) mit Pass- bzw. Ausweiskopien der Verlobten

Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, wird individuell beim Termin oder schriftlich geklärt.

Fristen

Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.

Bemerkung

Mit der Antragstellung auf Ausstellung eines EFZ beginnt das Verwaltungsverfahren. Die Gebühren sind dann auch bei Rückzug des Antrages zu entrichten oder wenn das EFZ, auf Grund fehlender Voraussetzungen, nicht ausgestellt werden kann.

Gebühren: zwischen 50 € und 140 €. Im Einzelfall sind auch noch höhere Gebühren möglich.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.