Bürgerservice

Ehefähigkeitszeugnis

zuständig:

Sachgebiet Standesamt

03631/696 9416
03631/696 835
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Standesamt
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes ist grundsätzlich nötig. Vertretervollmacht ist möglich, wenn der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat.
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Dokumente
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (EFZ) mit Pass- bzw. Ausweiskopien der Verlobten

Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, wird individuell beim Termin oder schriftlich geklärt.
Fristen
Die Gültigkeit eines Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 6 Monate.
Bemerkung
Mit der Antragstellung auf Ausstellung eines EFZ beginnt das Verwaltungsverfahren. Die Gebühren sind dann auch bei Rückzug des Antrages zu entrichten oder wenn das EFZ, auf Grund fehlender Voraussetzungen, nicht ausgestellt werden kann.

Gebühren: zwischen 50 € und 140 €. Im Einzelfall sind auch noch höhere Gebühren möglich.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
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Persönliche Vorsprache beim Standesamt des aktuellen Wohnsitzes ist grundsätzlich nötig. Vertretervollmacht ist möglich, wenn der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hat.
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Welche weiteren Unterlagen vorzulegen sind, wird individuell beim Termin oder schriftlich geklärt.
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Bemerkung
Mit der Antragstellung auf Ausstellung eines EFZ beginnt das Verwaltungsverfahren. Die Gebühren sind dann auch bei Rückzug des Antrages zu entrichten oder wenn das EFZ, auf Grund fehlender Voraussetzungen, nicht ausgestellt werden kann.

Gebühren: zwischen 50 € und 140 €. Im Einzelfall sind auch noch höhere Gebühren möglich.

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