Da jede Familiensituation individuell ist, kann keine pauschale Angabe zu den vorzulegenden Unterlagen gemacht werden. Bei Geburt in Deutschland wird der beglaubigte Ausdruck bzw. die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt. Grundsätzlich ist die letzte Vorehe bzw. -lebenspartnerschaft und deren Auflösung urkundlich nachzuweisen, u.U. auch weitere.
Bitte sprechen Sie für eine individuelle Beratung, bei dem zuständigen Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Verlobten vor (wenn Standesamt Nordhausen zuständig nach vorheriger Terminvereinbarung: online auf www.nordhausen.de oder telefonisch 03631 696 9507).
Dokumente
- grundsätzlich persönliche Vorsprache
- den vollständig ausgefüllten Fragebogen mitbringen
- bei Verhinderung die schriftliche Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben und Ausweis-/Passkopie mitbringen
Fristen
Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
Bemerkung
Die Anmeldung bitte persönlich von beiden Verlobten oder eines Verlobten mit schriftlicher Vollmacht (s.o.) des anderen Verlobten.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Verlobten oder beider Verlobter, ist der Fragebogen (Formular s.o.) vollständig und richtig auszufüllen und zu unterschreiben und mit einfachen Kopien des Reisepasses bzw. der ID-Card mit Angabe der Staatsangehörigkeit bei Angehörigen eines EU-Staates an das Standesamt zu senden. Es erfolgt eine schriftliche Beratung über die benötigten Urkunden/Dokumente.
Bei nicht ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ist ein Dolmetscher / eine Person zum Übersetzen mitzubringen. Als Dolmetscher darf nicht tätig werden, wer selbst Beteiligter am Verfahren ist, zum Beispiel ein Verwandter eines Verlobten.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.