Bürgerservice

Anmeldung

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Wer eine Wohnung bezieht oder im Stadtgebiet einen Wohnungswechsel vornimmt, muss sich innerhalb einer Woche bei der Stadt Nordhausen melden. Die Wohnsitzsan- bzw. Wohnsitzummeldung ist persönlich oder online durchführbar.

Allgemeine Hinweise, die im Zusammenhang mit Ihrem Wohnsitzwechsel stehen könnten, finden Sie hier als Pdf-Datei zum Herunterladen.
Dokumente
Bei Zusendung der Unterlagen:
  • das ausgefüllte und unterschriebene An- bzw. Ummeldeformular,
  • eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses oder ausländische Dokumente aller Art,
  • aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Vermieter),
  • aktuelle Geburtsurkunden in Kopie (und vorhandene Dokumente) von mitziehenden Kindern
  • ggf. Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht mit umzieht bzw. Nachweis über die alleinige Sorge (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Jugendamt)
  • für Rückfragen eine Telefonnummer


Persönliche Vorsprache:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Wohnungsgeberbestätigung (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Vermieter)
  • aktuelle Geburtsurkunden (und vorhandene Dokumente) von mitziehenden Kindern
  • ggf. Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht mit umzieht bzw. Nachweis über die alleinige Sorge (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Jugendamt)
  • evtl. Vollmacht im Vertretungsfall
Fristen
Gemäß § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz hat man sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, wenn man eine neue Wohnung bezieht.
Bemerkung
Für die An- und Ummeldung in Nordhausen ist ein Termin notwendig.
Diesen können Sie auf der Startseite über das Terminvergabesystem buchen.

Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben oder per E-Mail/ Post senden beträgt die Bearbeitungszeit derzeit ca. 2-4 Wochen.

  • Das An- bzw. Ummeldeformular aufrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und vom Vermieter/ Wohnungsgeber unterschreiben lassen.
  • Unterschriebenes Formular, unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung und Kopie des aktuell gültigen Personalausweises / Reisepasses einscannen.

Gescannte Dokumente per E-Mail an:
buergerservice@nordhausen.de bzw. adressmeldung@nordhausen.de

oder

per Post an:
Stadtverwaltung Nordhausen
Bürgerservice
Markt 15
99734 Nordhausen
senden.

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Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
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Bei Zusendung der Unterlagen:
  • das ausgefüllte und unterschriebene An- bzw. Ummeldeformular,
  • eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses oder ausländische Dokumente aller Art,
  • aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Vermieter),
  • aktuelle Geburtsurkunden in Kopie (und vorhandene Dokumente) von mitziehenden Kindern
  • ggf. Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht mit umzieht bzw. Nachweis über die alleinige Sorge (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Jugendamt)
  • für Rückfragen eine Telefonnummer


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  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Wohnungsgeberbestätigung (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Vermieter)
  • aktuelle Geburtsurkunden (und vorhandene Dokumente) von mitziehenden Kindern
  • ggf. Einverständniserklärung des sorgeberechtigten Elternteils, welches nicht mit umzieht bzw. Nachweis über die alleinige Sorge (nicht älter als ein halbes Jahr - Ausstellung durch Jugendamt)
  • evtl. Vollmacht im Vertretungsfall
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Sollten Sie die Unterlagen persönlich abgeben oder per E-Mail/ Post senden beträgt die Bearbeitungszeit derzeit ca. 2-4 Wochen.

  • Das An- bzw. Ummeldeformular aufrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und vom Vermieter/ Wohnungsgeber unterschreiben lassen.
  • Unterschriebenes Formular, unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung und Kopie des aktuell gültigen Personalausweises / Reisepasses einscannen.

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