Bürgerservice

Nordhausen Pass

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Die Stadt Nordhausen fördert das soziale Projekt „Nordhausen-Pass“ zur Unterstützung
bedürftiger Bürger/-innen zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 2
ThürKO für die Gewährung ermäßigter Preise für Straßenbahnfahrscheine (20% auf die Preise für Wochen- und Monatskarten) sowie den Besuch / die Nutzung kultureller Einrichtungen in der Stadt Nordhausen.

Der Pass berechtigt darüber hinaus zum kostengünstigen Besuch bzw. Nutzung folgender Einrichtungen der Stadt Nordhausen:
- Museen der Stadt Nordhausen
- Stadtbibliothek Nordhausen (Voraussetzung: In-Kraft-Treten der Neuregelung Gebührensatzung Stadtbibliothek)
- IFA Museum Nordhauen am Harz e.V.
- Theater Nordhausen GmbH
- Badehaus Nordhausen GmbH
- Kreisvolkshochschule Nordhausen

Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Empfangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen nachweisen können:
- Empfänger/innen von ALG II nach dem SGB II
• in der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (FBM) oder
• beruflichen Eingliederung (MAT) (Nachweis Jobcenter)
- Empfänger/innen von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII –
• laufende Hilfe zum Lebensunterhalt §§27-40 SGB XII oder
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46b SGB XII) (Nachweis vom Landratsamt)
• „Taschengeldbezieher/innen“ in Einrichtungen nach § 27 SGB XII (Nachweis vom Heim)
- Asylbewerber/innen mit Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (Nachweis
von Ausländerbehörde)
- Wohngeldempfänger/innen gem. § 3 Wohngeldgesetz (Nachweis Landratsamt Wohngeldstelle)


- entsprechend BV/0065/2024 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen
Downloads
Dokumente
- Ausweisdokument
- Vorlage einer der oben genannten aktuellen Bescheide/Bescheinigungen


Fristen
Der Nordhausen Pass wird entsprechend der Gültigkeit des vorgelegten Bescheides/Bescheinigung über die Bedürftigkeit ausgestellt und kann unter Vorlage eines neuen Bescheides wieder verlängert werden.
Bemerkung
Eine persönliche Vorsprache im SG Bürgerservice, Markt 15 (Neues Rathaus) ist notwendig.

Die ermäßigten Karten für Bus und Straßenbahn erhalten Sie in der Stadtinformation.


Status: zuletzt aktualisiert am 31.01.2025

Nordhausen Pass

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Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Die Stadt Nordhausen fördert das soziale Projekt „Nordhausen-Pass“ zur Unterstützung
bedürftiger Bürger/-innen zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 2
ThürKO für die Gewährung ermäßigter Preise für Straßenbahnfahrscheine (20% auf die Preise für Wochen- und Monatskarten) sowie den Besuch / die Nutzung kultureller Einrichtungen in der Stadt Nordhausen.

Der Pass berechtigt darüber hinaus zum kostengünstigen Besuch bzw. Nutzung folgender Einrichtungen der Stadt Nordhausen:
- Museen der Stadt Nordhausen
- Stadtbibliothek Nordhausen (Voraussetzung: In-Kraft-Treten der Neuregelung Gebührensatzung Stadtbibliothek)
- IFA Museum Nordhauen am Harz e.V.
- Theater Nordhausen GmbH
- Badehaus Nordhausen GmbH
- Kreisvolkshochschule Nordhausen

Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Empfangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen nachweisen können:
- Empfänger/innen von ALG II nach dem SGB II
• in der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (FBM) oder
• beruflichen Eingliederung (MAT) (Nachweis Jobcenter)
- Empfänger/innen von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII –
• laufende Hilfe zum Lebensunterhalt §§27-40 SGB XII oder
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46b SGB XII) (Nachweis vom Landratsamt)
• „Taschengeldbezieher/innen“ in Einrichtungen nach § 27 SGB XII (Nachweis vom Heim)
- Asylbewerber/innen mit Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (Nachweis
von Ausländerbehörde)
- Wohngeldempfänger/innen gem. § 3 Wohngeldgesetz (Nachweis Landratsamt Wohngeldstelle)


- entsprechend BV/0065/2024 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen
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- Vorlage einer der oben genannten aktuellen Bescheide/Bescheinigungen


Fristen
Der Nordhausen Pass wird entsprechend der Gültigkeit des vorgelegten Bescheides/Bescheinigung über die Bedürftigkeit ausgestellt und kann unter Vorlage eines neuen Bescheides wieder verlängert werden.
Bemerkung
Eine persönliche Vorsprache im SG Bürgerservice, Markt 15 (Neues Rathaus) ist notwendig.

Die ermäßigten Karten für Bus und Straßenbahn erhalten Sie in der Stadtinformation.


Status: zuletzt aktualisiert am 31.01.2025
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