Bürgerservice

Nordhausen-Pass

zuständig:

Sachgebiet Bürgerservice

03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Der Nordhausen-Pass ermöglicht den Kauf von ermäßigten Karten zum Beispiel für Theater, Museen, Bus und Straßenbahn, Volkshochschule, Musikschule.

Antragsberechtigt sind:
- Empfänger von ALG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Erwerbsunfähige, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten
-Taschengeldbezieher in Altenwohnheimen, Altenheimen, Alterspflegeheimen und Behindertenheimen
-Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


Downloads
Dokumente
Empfangsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Bedürftigkeit durch Vorlage einer der oben genannten Bescheinigungen nachweisen können.

Den Antrag für einen Nordhausen-Pass finden Sie hier als Pdf-Datei zum Herunterladen.

Bemerkung
- Eine persönliche Vorsprache im SG Bürgerservice, Markt 15 (Neues Rathaus) ist notwendig.

- Die ermäßigten Karten für Bus und Straßenbahn erhalten Sie in der Stadtinformation.

Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse.

Nordhausen-Pass

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03631/696-9555
03631/696-838
Stadt Nordhausen
Bürgeramt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Der Nordhausen-Pass ermöglicht den Kauf von ermäßigten Karten zum Beispiel für Theater, Museen, Bus und Straßenbahn, Volkshochschule, Musikschule.

Antragsberechtigt sind:
- Empfänger von ALG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)
- Erwerbsunfähige, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten
-Taschengeldbezieher in Altenwohnheimen, Altenheimen, Alterspflegeheimen und Behindertenheimen
-Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.


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Empfangsberechtigt sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Bedürftigkeit durch Vorlage einer der oben genannten Bescheinigungen nachweisen können.

Den Antrag für einen Nordhausen-Pass finden Sie hier als Pdf-Datei zum Herunterladen.

Bemerkung
- Eine persönliche Vorsprache im SG Bürgerservice, Markt 15 (Neues Rathaus) ist notwendig.

- Die ermäßigten Karten für Bus und Straßenbahn erhalten Sie in der Stadtinformation.

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