Bürgerservice
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Nordhausen Pass
Kontakt Sachgebiet Bürgerservice
Fax:03631/696-838
E-Mail:buergerservice@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Bürgerservice
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 10:00- 12:00 Uhr
Die Stadt Nordhausen fördert das soziale Projekt Nordhausen-Pass zur Unterstützung
bedürftiger Bürger/-innen zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 2
ThürKO für die Gewährung ermäßigter Preise für Straßenbahnfahrscheine (20% auf die Preise für Wochen- und Monatskarten) sowie den Besuch / die Nutzung kultureller Einrichtungen in der Stadt Nordhausen.
Der Pass berechtigt darüber hinaus zum kostengünstigen Besuch bzw. Nutzung folgender Einrichtungen der Stadt Nordhausen:
- Museen der Stadt Nordhausen
- Stadtbibliothek Nordhausen (Voraussetzung: In-Kraft-Treten der Neuregelung Gebührensatzung Stadtbibliothek)
- IFA Museum Nordhauen am Harz e.V.
- Theater Nordhausen GmbH
- Badehaus Nordhausen GmbH
- Kreisvolkshochschule Nordhausen
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Empfangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen nachweisen können:
- Empfänger/innen von ALG II nach dem SGB II
• in der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (FBM) oder
• beruflichen Eingliederung (MAT) (Nachweis Jobcenter)
- Empfänger/innen von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII –
• laufende Hilfe zum Lebensunterhalt §§27-40 SGB XII oder
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46b SGB XII) (Nachweis vom Landratsamt)
• Taschengeldbezieher/innen in Einrichtungen nach § 27 SGB XII (Nachweis vom Heim)
- Asylbewerber/innen mit Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (Nachweis
von Ausländerbehörde)
- Wohngeldempfänger/innen gem. § 3 Wohngeldgesetz (Nachweis Landratsamt Wohngeldstelle)
- entsprechend BV/0065/2024 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen
bedürftiger Bürger/-innen zur Erfüllung der Aufgaben des eigenen Wirkungskreises nach § 2
ThürKO für die Gewährung ermäßigter Preise für Straßenbahnfahrscheine (20% auf die Preise für Wochen- und Monatskarten) sowie den Besuch / die Nutzung kultureller Einrichtungen in der Stadt Nordhausen.
Der Pass berechtigt darüber hinaus zum kostengünstigen Besuch bzw. Nutzung folgender Einrichtungen der Stadt Nordhausen:
- Museen der Stadt Nordhausen
- Stadtbibliothek Nordhausen (Voraussetzung: In-Kraft-Treten der Neuregelung Gebührensatzung Stadtbibliothek)
- IFA Museum Nordhauen am Harz e.V.
- Theater Nordhausen GmbH
- Badehaus Nordhausen GmbH
- Kreisvolkshochschule Nordhausen
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Empfangsberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Nordhausen haben und ihre Anspruchsberechtigung durch Vorlage einer der folgenden Bescheinigungen nachweisen können:
- Empfänger/innen von ALG II nach dem SGB II
• in der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (FBM) oder
• beruflichen Eingliederung (MAT) (Nachweis Jobcenter)
- Empfänger/innen von Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII –
• laufende Hilfe zum Lebensunterhalt §§27-40 SGB XII oder
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46b SGB XII) (Nachweis vom Landratsamt)
• Taschengeldbezieher/innen in Einrichtungen nach § 27 SGB XII (Nachweis vom Heim)
- Asylbewerber/innen mit Leistungen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (Nachweis
von Ausländerbehörde)
- Wohngeldempfänger/innen gem. § 3 Wohngeldgesetz (Nachweis Landratsamt Wohngeldstelle)
- entsprechend BV/0065/2024 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen