Bürgerservice
Unbedenklichkeitsbescheinigung & Datenschutz
Kontakt Stadtkämmerei
Fax:03631 / 696 820
E-Mail:kaemmerei@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für einige erlaubnispflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung oder spezielleren Rechtsvorschriften ist die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen jedoch ausschließlich bezugnehmend auf Gemeindesteuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuern) ausgestellt.
Eine solche Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Für die Erteilung werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen Gebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Diese Gebühren werden mittels Bescheid festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Ein Antragsformular finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.
Unserem Infoblatt zum Thema Datenschutz können Sie alle Informationen rund um das Thema Datenschutz im Rahmen der kommunalen Steuererhebung entnehmen.
Eine solche Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Für die Erteilung werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen Gebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Diese Gebühren werden mittels Bescheid festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Ein Antragsformular finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.
Unserem Infoblatt zum Thema Datenschutz können Sie alle Informationen rund um das Thema Datenschutz im Rahmen der kommunalen Steuererhebung entnehmen.
