Bürgerservice

Unbedenklichkeitsbescheinigung & Datenschutz

zuständig:

Stadtkämmerei

03631 / 696 9 442
03631 / 696 820
Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für einige erlaubnispflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung oder spezielleren Rechtsvorschriften ist die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen jedoch ausschließlich bezugnehmend auf Gemeindesteuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuern) ausgestellt.

Eine solche Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Für die Erteilung werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen Gebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Diese Gebühren werden mittels Bescheid festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Ein Antragsformular finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.

Unserem Infoblatt zum Thema Datenschutz können Sie alle Informationen rund um das Thema Datenschutz im Rahmen der kommunalen Steuererhebung entnehmen.
Downloads

Unbedenklichkeitsbescheinigung & Datenschutz

zuständig:

Stadtkämmerei

03631 / 696 9 442
03631 / 696 820
Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Für einige erlaubnispflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung oder spezielleren Rechtsvorschriften ist die Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen jedoch ausschließlich bezugnehmend auf Gemeindesteuern (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuern) ausgestellt.

Eine solche Bescheinigung ist schriftlich zu beantragen. Für die Erteilung werden nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nordhausen Gebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Diese Gebühren werden mittels Bescheid festgesetzt und sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Ein Antragsformular finden Sie nachfolgend als PDF-Datei.

Unserem Infoblatt zum Thema Datenschutz können Sie alle Informationen rund um das Thema Datenschutz im Rahmen der kommunalen Steuererhebung entnehmen.
Downloads
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.