Bürgerservice

Baumschutz/Bäume und Bauen

Kontakt Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

Telefon:03631 / 696 9 331

Telefon 2:03631 / 696 9 273

Fax:03631 / 696 87 867

E-Mail:umweltamt@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Warum ist Baumschutz wichtig?
Bäume sind lebende Organismen. Sie bereichern das Stadtbild und erhöhen die Lebensqualität jedes Einzelnen in der Stadt. Sie spenden Schatten, binden Staub/Abgase und produzieren Sauerstoff.

Bei der Durchführung von Baumaßnahmen können Schäden an Bäumen und Sträuchern verursacht werden, die bei sachgemäßer Planung und Baustelleneinrichtung gegebenenfalls oftmals hätten vermieden werden können.
Schädigungen an Bäumen, insbesondere im Wurzelbereich durch Abgrabung/Bodenverdichtung oder am Stamm bei Baumaßnahmen, werden oftmals erst Jahre später in der Baumkrone sichtbar.

Wirkungskette nach Wurzelschädigung (aus Balder u. a., 1996): Wurzelschaden -> Verminderung der Wasser- und Nährstoffaufnahme -> Kronenschäden -> Rückschnitt -> Fäulnisentwicklung -> Baumpflegemaßnahmen -> Fällung

Mittels geeigneter Maßnahmen kann wertvoller Baumbestand vor Beeinträchtigungen geschützt oder zumindest können Schäden minimiert werden. Dafür gelten folgende Regelwerke: ZTV-Baumpflege (Erwerb u. a. www.fll.de), DIN 18920 (zu Erwerb u. a. www.beuth.de), RAS-LP 4 (Erwerb u. a. www.fgsv-verlag.de).

Die wichtigsten Baumschutzmaßnahmen aus diesen Regelwerken finden Sie kurz skizziert unter „Downloads“ auf dieser Seite.

Informationen


Downloads

Bemerkung

Vermeiden Sie bitte jeden unnötigen Eingriff in den schützenswerten Baumbestand!

Können aber in begründeten Fällen eine Entnahme oder ein beeinträchtigender Eingriff in den Kronen- und/oder Wurzelbereich geschützter Gehölze, z. B. auf dem privaten Grundstück, nicht vermieden werden, so ist eine Genehmigung gemäß Nordhäuser Baumschutzsatzung einzuholen.

Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik: „Bäume/Baumfällung“.

Ansprechpartner:

Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9330