Bemerkung
Vermeiden Sie bitte jeden unnötigen Eingriff in den schützenswerten Baumbestand!
Können aber in begründeten Fällen eine Entnahme oder ein beeinträchtigender Eingriff in den Kronen- und/oder Wurzelbereich geschützter Gehölze, z. B. auf dem privaten Grundstück, nicht vermieden werden, so ist eine Genehmigung gemäß Nordhäuser Baumschutzsatzung einzuholen.
Nähere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik: Bäume/Baumfällung.
Ansprechpartner:
Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9330