Bürgerservice

Grillfeuer

zuständig:

Sachgebiet Öffentliche Ordnung

03631/696-9568
03631/696-9534
03631/696-833
Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Öffentliche Ordnung
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

In Anwendung der Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) ist das Grillen in öffentlichen Anlagen untersagt. Hiervon unberührt, ist das Betreiben von Grillgeräten in privaten und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeitanlagen sowie auf öffentlichen Grillplätzen.

Öffentliche Anlagen sind die der Allgemeinheit im gesamten Stadtgebiet zugänglichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze, Kinderspielplätze, Gewässer und deren Ufer) sowie allgemein zugängliche Flächen.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme vom Grillverbot in öffentlichen Anlagen erteilt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel.: 03631/696-245.

Für das Anlegen und Unterhalten eines Oster-, Lager- oder ähnlichen Brauchtumsfeuer siehe Lebenslage Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer.

Grillfeuer

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03631/696-9568
03631/696-9534
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Neues Rathaus
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99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

In Anwendung der Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) ist das Grillen in öffentlichen Anlagen untersagt. Hiervon unberührt, ist das Betreiben von Grillgeräten in privaten und gemeinschaftlich genutzten Garten- und Freizeitanlagen sowie auf öffentlichen Grillplätzen.

Öffentliche Anlagen sind die der Allgemeinheit im gesamten Stadtgebiet zugänglichen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze, Kinderspielplätze, Gewässer und deren Ufer) sowie allgemein zugängliche Flächen.

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahme vom Grillverbot in öffentlichen Anlagen erteilt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Öffentliche Ordnung, Tel.: 03631/696-245.

Für das Anlegen und Unterhalten eines Oster-, Lager- oder ähnlichen Brauchtumsfeuer siehe Lebenslage Brauchtumsfeuer und Lagerfeuer.
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