Meldung
Grabungsverbot im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum verlängert
Diese besagt:
- das Verbot von Erdaushubarbeiten mit einer Tiefe von mehr als 20 cm
- im Umkreis von 500 Metern um das Südharz Klinikum Nordhausen, Dr.-Robert-Koch-Straße 39 (s. Lageplan)
- vom 1. bis 16. Mai 2021.
Im Anhang die Allgemeinverfügung im vollen Wortlaut und Lageplan als Download
Downloads
- 2. Allgemeinverfügung zum Grabungsverbot um das Südharz Klinikum Nordhausen (490 kByte)
- Lageplan Grabungsverbot (361 kByte)