Meldung

Geflügelpest - Das gilt im Landkreis Nordhausen

Montag, 11. Januar 2021, 10:30 Uhr
In einem Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nordhausen wurde die Geflügelpest nun erstmals auch in Thüringen amtlich festgestellt. Vom zuständigen Veterinäramt Nordhausen wurden Proben im Bestand entnommen, nachdem dort zuvor Hühner verendet waren. In diesen waren zunächst vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Aviäre Influenzaviren des Subtyps H5 labordiagnostisch nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das nationale Referenzlabor, bestätigte nach weiteren Untersuchungen, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N8 handelt.

Nach diesem ersten Geflügelpestfall hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, die Stallpflicht (Aufstallung) von Hausgeflügel in Wildvogel-Risikogebieten und in geflügeldichten Gebieten anzuordnen.

Wer einen toten Wildvogel findet, wendet sich bitte ans Veterinäramt des Landkreises Nordhausen.

Ansprechpartner im Landratsamt Nordhausen:

Fachbereich Veterinärwesen
Alte Leipziger Straße 50
99734 Nordhausen

Hotline: 03631 911-9116

E-Mail: veterinaeramt@lrandh.thueringen.de
Informationen auf der Homepage des Landratsamts
Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Leitstelle erreichbar unter der Telefonnummer 03631 89380.

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