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3.1 Nordhäuser Stadtordnung

Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO)

Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch

  • Verunreinigungen
  • Zweckwidrige Benutzung von Papierkörben
  • Fliegende Verkaufsanlagen
  • Wildes Plakatieren, unerlaubte Werbung
  • Verwilderte Tauben
  • Offene Feuer im Freien
  • Feuerlöscher
  • Grillfeuer
  • Aschenbecher
  • Wildes Zelten
  • Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit
  • Wasser und Eisglätte
  • Betreten und Befahren von Eisflächen
  • Baden, motorbetriebene Wasserfahrzeuge
  • Ski und Rodel auf öffentlichen Verkehrsflächen
  • Skateboardfahren, Inlineskaten, Rollschuhfahren und Fahren mit
  • Mikromobilitätsmitteln
  • Straßenmusikanten
  • Leitungen
  • Schneeüberhang und Eiszapfen
  • Beeinträchtigungen an Einrichtungen für öffentliche Zwecke
  • Befahren, Parken, Sondernutzungen öffentlicher Anlagen
  • Anpflanzungen
  • Herkulesstaude
  • Tiere
  • Hunde
  • Benutzung von Sportstätten
  • Benutzung von Spielplätzen
  • Hausnummerierung
  • Briefkästen und Klingelanlagen


in der Stadt Nordhausen.

Die ordnungsbehördliche Verordnung Nordhäuser Stadtordnung (NdhStadtO) wurde im Amtsblatt Nr. 18/2025 vom 12.12.2025 veröffentlicht.

Dateigröße: 140 kByte

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