Eintrag ins Branchenbuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des digitalen Branchenbuches auf den Internet-Seiten der Stadt Nordhausen

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Die Stadt stellt dem Nutzer ihre Internetseiten für eigene Werbezwecke – insbesondere zur Verlinkung mit der eigenen Homepage des Nutzers – entgeltlich zur Verfügung. Dieser Vertrag regelt die für die Nutzung maßgeblichen Bedingungen und Pflichten der Vertragspartner.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Nutzer erhält das Recht, befristet für den Zeitraum von 6 oder 12 Monaten, ab Beginn der Laufzeit des Vertrages, im Branchenbuch einen Eintrag und/oder einen Link zu schalten, der aus dem Namen des Nutzers, der vollständigen Anschrift, einem Bild, der eigenen URL,
der eMail-Adresse und bis zu drei Angaben zu Branchenkategorien besteht.

§ 3 Pflichten der Stadt

(1) Die Stadt lässt die in § 2 vereinbarten Links nach den inhaltlichen Vorgaben des Nutzers an den entsprechenden Stellen der Internetseiten erstellen und stellt dafür ein geeignetes
Online-Formular zur Verfügung.

(2) Die Stadt stellt sicher, dass der Zugriff auf ihre Homepage nach dem Stand der Technik ständig möglich ist und wird Fehler, Mängel und Probleme bei der Nutzung der Internetseiten durch die Öffentlichkeit, soweit diese in ihrem Einwirkungsbereich auftreten, unverzüglich beheben oder beheben lassen.

(3) Der vom Nutzer nach den folgenden Vereinbarungen zur Veröffentlichung bestimmte Brancheneintrag, wird die Stadt innerhalb der vereinbarten Frist und an der vereinbarten Stelle in ihr Branchenbuch aufnehmen.

(4) Wird die Nutzung der Internetseiten, aus von der Stadt zu vertretenden Gründen, länger als zwei Wochen dauernd unterbrochen, verlängert sich der Nutzungszeitraum für die Links nach § 2 Abs. 1 und 2 jeweils um die Zeit der andauernden Unterbrechung. Die Stadt kann auch anteilsmäßig eine Gutschrift für die Dauer der Unterbrechung anstelle einer Verlängerung der Nutzungsdauer erteilen.

(5) Die Stadt trägt dafür Sorge, dass für die Nutzung des Internets und der Internetauftritte die bei ihr geltenden Richtlinien/Anweisungen/Rahmenbedingungen eingehalten werden, das heißt, Verzicht auf gewaltverherrlichende, extremistische, rassistische, pornographische, verfassungsfeindliche und andere zu kriminellen Zwecken dienende und nach geltendem deutschen Recht verbotene Inhalte bzw. Verlinkungen zu Homepages mit derartigem Inhalt.

(6) Die Stadt kann sich bei der Erfüllung dieses Vertrages Dritter bedienen. Sie wird in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass die von ihr eingegangenen Verpflichtungen auch durch den oder die beauftragten Dritten eingehalten werden.

(7) Die Verlinkung von der eigenen Internetseite auf die Seite der Stadt Nordhausen ist ausdrücklich erwünscht. Unter der Internetadresse www.nordhausen.de/intern/banner.htm stehen dafür geeignete Linksymbole zur freien Verwendung.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer stellt der Stadt die für die Verlinkung und Veröffentlichung vorgesehenen Unterlagen und Informationen (Informationstext, Adresse, Grafik, Bilder, Logo o.ä.) in dem erforderlichen Format unentgeltlich zur Verfügung und sichert zu, dass insbesondere an den Texten und grafischen Elementen keine Rechte Dritter bestehen.

(2) Der Nutzer stellt sicher, dass die Verlinkung nur auf seine eigene Homepage verweist und unmittelbar keine Homepages anderer Nutzer aufgerufen werden.

(3) Der Nutzer wird die bei der Stadt gültigen Richtlinien/Anweisungen/Rahmenbedingungen zur Nutzung des Internets einhalten und sichert zu, dass die Seiten seiner eigenen Homepage diesen Bedingungen entsprechen sowie keine Verlinkungen auf entsprechende Homepages oder Internetseiten enthalten sind (siehe hierzu auch §3, Absatz (5)).

(4) Die Verwendung von Wappen und Logo der Stadt Nordhausen ist ausgeschlossen.

§ 5 Entgelt

(1) Der Nutzer zahlt für die Eintragung in das Branchenbuch von www.nordhausen.de ein monatliches Entgelt in Höhe von 5,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Mit diesem Entgelt ist auch das Nutzungsrecht gemäß § 2 Abs. 1 abgegolten.

(2) Für die weitere Einräumung der Nutzungsrechte nach § 2 über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus, ist ein für den jeweiligen Zeitraum bezogenes Nutzungsentgelt zu entrichten.

(3) Das zu zahlende Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung mit einer Frist von zwei Wochen zu entrichten.

§ 6 Haftung

(1) Die Stadt haftet dem Nutzer nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines ihrer Organe oder ihrer Erfüllungsgehilfen auf Schadenersatz. Als grobe Fahrlässigkeit gilt auch die falsche, unvollständige oder fehlerhafte Übernahme der vom Nutzer vorgegebenen Daten, Nachrichten und Informationen.

(2) Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung für Einschränkungen des Zuganges oder der Nutzbarkeit ihrer Homepage durch die Allgemeinheit soweit diese nicht durch die Stadt oder einen von ihr beauftragten Dritten zu vertreten sind. Die Stadt gewährleistet, dass die Verlinkungen ordnungsgemäß nach dem Stand der Technik und funktionsfähig erstellt und getestet werden, übernimmt jedoch keine Garantie, dass mit Benutzung der Verlinkungen jederzeit die Homepage des Nutzers erreicht wird.

§ 7 Salvatorische Klausel

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden.

(2) Die Vertragspartner haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles zu tun, was erforderlich ist, damit die unwirksame oder nichtige Bestimmung unverzüglich behoben wird.

(3) Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie die nichtige oder unwirksame Bestimmung gekannt oder den außer Acht gelassenen Punkt bedacht hätten.

§ 8 Vertragsdauer/Kündigung/Abwicklung

(1) Dieser Vertrag tritt mit Beginn der vereinbarten Laufzeit (Freischaltung des Eintrages durch die Stadt Nordhausen) in Kraft.

(3) Der Vertrag wird fest für die Laufzeit des Vertrages abgeschlossen. Eine vorzeitige Löschung des Eintrages ist auf Antrag möglich. Eine Rückerstattung des Nutzungsentgeldes erfolgt nicht.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn Pflichten nach den §§ 3 und 4 dieses Vertrages verletzt werden oder dem Nutzer durch nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen der Stadt, ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist.

§ 9 Schriftform/Gerichtsstand

(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nordhausen.
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