Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 110 "Straße der Genossenschaften" der Stadt Nordhausen

16.06.2017 - 29.07.2017
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 02.05.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 „Straße der Genossenschaften“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (BV/0706/2017).


Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes befindet sich in der Kernstadt Nordhausen östlich der Straße der Genossenschaften und nördlich der Gartenanlage "An der Blumensiedlung". Im Zuge der Entwurfserarbeitung wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vom 05.10.2016 (BV/0550/2016) eine geringfügige Erweiterung des Geltungsbereiches vorgenommen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mit veröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.



Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Straße der Genossenschaften“ der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB.

Der Entwurf des o.g. B-Planes und die Begründung mit ihren Anlagen werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt in der Zeit:

vom 26.06.2017 bis einschließlich 28.07.2017

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. zur Übersicht
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