Die Amtsperiode der Schöffen läuft zum Jahresende 2023 ab. Aus diesem Grund sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Schöffen für die neue Amtsperiode zu wählen.
Es werden „juristische Laien mit gesundem Menschenverstand“ gesucht, welche bereit sind, dieses Ehrenamt vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 zu übernehmen.
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