Ausschreibungen & Auslegungen

Öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 111 "Wilhelm-Nebelung-Straße" der Stadt Nordhausen

05.05.2017 - 24.06.2017
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 07.12.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Wilhelm-Nebelung-Straße" der Stadt Nordhausen beschlossen (BV/0598/2016) und damit das gesetzlich erforderliche Planverfahren eingeleitet. Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.


Der gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzte räumliche Geltungsbereich befindet sich in der Kernstadt Nordhausen nördlich der Wilhelm-Nebelung-Straße sowie östlich der Stolberger Straße bzw. südwestlich der Wendenstraße im Blockinnenbereich. Das Plangebiet berührt dabei das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Göpffarth. (siehe Anlage Übersichtsplan)



Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 "Wilhelm-Nebelung-Straße" der Stadt Nordhausen wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurde gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 29.03.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 111 "Wilhelm-Nebelung-Straße" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0661/2017). Der Entwurf des o.a. Bauleitplanes und die Begründung werden an nachfolgender Stelle innerhalb der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt in der Zeit

vom 15.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017

im Flur des Amtes für Zukunftsfragen und Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr

Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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