Meldung

Hinweis an Veranstalter: Am Volkstrauertag und am Totensonntag Einschränkungen bei Veranstaltungen

Mittwoch, 11. November 2009, 11:51 Uhr
Nordhausen (psv) Mit Blick auf den anstehenden Volkstrauertag und den Totensonntag am drauffolgenden Wochenende weist das Sachgebiet Gewerbe beim städtischen Ordnungsamt darauf hin, dass für Veranstaltungen an diesen Tagen gesetzliche Einschränkungen gelten. „In der jüngsten Zeit gab es Anfragen von Veranstaltern, die wir aus gesetzlichen Gründen ablehnen mussten“, so Sachgebietsleiter Hans-Dieter Schmidt.

„Gemäß § 6 Thüringer Feiertagsgesetz gilt ein erhöhter Schutz an stillen Tagen: Das heißt am Karfreitag ganztägig, am Volkstrauertag und am Totensonntag bzw. Ewigkeitssonntag jeweils ab 3 Uhr sind musikalische und sonstige Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb verboten, wie auch öffentliche sportliche Veranstaltungen, alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, wenn sie nicht der Würdigung des Tags oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den Charakter des Tags Rücksicht nehmen“, sagte Schmidt. Dort gebe es auch seitens seiner Behörde keinen Ermessensspielraum.
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