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Gewerbesteuer

Kontakt Stadtkämmerei

Telefon:03631 / 696 9 442

Fax:03631 / 696 820

E-Mail:kaemmerei@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen

Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5

Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer, die von Gemeinden auf den Gewinn gewerblicher Unternehmen erhoben wird und auf dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) basiert. Sie betrifft grundsätzlich alle gewerblichen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapital-gesellschaften, wobei für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro gilt. Berechnungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, der aus dem Gewinn zuzüglich bestimmter Hinzurechnungen (wie Zinsen oder Renten) und abzüglich bestimmter Kürzungen (wie Grundstücksanteile) ermittelt wird. Auf diesen Ertrag wird eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewandt, woraus sich der Steuermessbetrag ergibt. Die endgültige Gewerbesteuerhöhe hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird.

Der Hebesatz der Stadt Nordhausen beträgt für die Gewerbesteuer 440 %.

Alle weiteren Informationen rund um das Thema Gewerbesteuer können Sie dem Download
„Fragen und Antworten zur Gewerbesteuer“ entnehmen. Sofern Sie die fällige Gewerbesteuer von Ihrem Konto abbuchen lassen möchten oder Ihre aktuell hinterlegte Bankverbindung ändern möchten, nutzen Sie bitte ausschließlich das als Download verfügbare SEPA-Lastschriftformular.

Für Fragen zur Gewerbesteuer stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Sachgebietes Steuern der Stadt Nordhausen gern zur Verfügung.