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Schöffe
Kontakt Rechtsamt und Beteiligungen
Fax:03631 696 830
E-Mail:rechtsamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Rechtsamt
Markt 1
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung
Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt.
Schöffen sind Laienrichter und üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie wirken dabei mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie tragen die Mitverantwortung dafür, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt wird.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Die Wahl der Schöffen erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagslisten. Die Wahl der Schöffen erfolgt im Anschluss durch den Wahlausschuss (hierzu gehört der zuständige Richter des Amtsgerichtes, ein Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer).
Schöffen sind Laienrichter und üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Sie wirken dabei mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie tragen die Mitverantwortung dafür, ob jemand wegen einer Straftat verurteilt wird.
Die Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter grundsätzlich gleichberechtigt neben dem Berufsrichter. Die Mitwirkung juristischer Laien in der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihr Gemeinsinn und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.
Die Wahl der Schöffen erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Amtsperiode.
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen entscheidet über die Aufnahme in die Vorschlagslisten. Die Wahl der Schöffen erfolgt im Anschluss durch den Wahlausschuss (hierzu gehört der zuständige Richter des Amtsgerichtes, ein Verwaltungsbeamter sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer).