Bürgerservice

Bebauungsplan

zuständig:

Sachgebiet Stadtentwicklung

03631 / 696 9308
03631 / 696 9465
03631 / 696 87403
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Stadtentwicklung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
BeispielEin Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, dient der Festsetzung von baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken. Dem Bebauungsplan ist zum einen zu entnehmen, welche Flächen generell bebaut werden dürfen, wie sie bebaut werden dürfen und welche Flächen im Geltungsbereich des B-Plans für Verkehrs- oder Grünflächen vorgesehen sind. Darüber hinaus werden in Bebauungsplänen die Gebiete festgesetzt, welche die jeweils zulässige Art der Nutzung vorgeben. Mögliche Gebietskategorien sind Beispielsweise Gewerbe-, Industrie- oder Allgemeine Wohngebiete. Desweiteren macht der B-Plan Angaben über das Maß der baulichen Nutzung. Dazu gehören zum Beispiel die Baulinie oder Baugrenze, zulässige Anzahl der Vollgeschosse eines Gebäudes, die zulässige Baumasse auf einem Grundstück, die Bauweise im Gebiet, der Anteil der überbaubaren Fläche eines Grundstückes oder beispielsweise die Dachformen von Gebäuden.
Die möglichen Inhalte welche im Bebauungsplan festgesetzt werden können sowie der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen sind gesetzlich im BauGB festgehalten.
Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und ist somit ein für jedermann verbindliches Ortsrecht.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Nordhausen können online im Thüringenviewer unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:
https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/?Map/layerIds=10001005,10105002,10301001&visibility=true,true,true&transparency=0,0,0&Map/center=[625445.3333333338,5706909.11458333]&Map/zoomLevel=6


Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Amt für Stadtentwicklung wenden.
Sie finden uns im Stadthaus, Markt 1, 99734 Nordhausen, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.



Haben sie fragen zu einem konkreten Grundstück im Geltungsbereich eines Plans oder möchten in Erfahrung bringen, ob für ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt, können sie und auch telefonisch oder per e-Mail kontaktieren.
Liegt das Grundstück, welches Sie bebauen wollen, nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, richtet sich das Planungsrecht in der Regel nach der Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung.

Anbei finden Sie ein Schema zum Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen. Diesem können Sie entnehmen, zu welchen Verfahrensschritten und in welcher Form Sie sich bei der Planaufstellung beteiligen können.

Dokumente
Sofern Sie fragen zu einem Bebauungsplan haben oder eine Kopie eines Plans erwerben möchten ist es hilfreich, wenn sie uns Nummer und Titel des betreffenden Plans nennen können.

Haben sie fragen zu einem konkreten Grundstück im Geltungsbereich eines Plans oder möchten in Erfahrung bringen, ob für ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt, geben Sie bitte an, wo sich das Grundstück befindet (Flurstück oder Adresse).
Bemerkung
Beachten Sie die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Kampfmittel

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Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
BeispielEin Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, dient der Festsetzung von baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken. Dem Bebauungsplan ist zum einen zu entnehmen, welche Flächen generell bebaut werden dürfen, wie sie bebaut werden dürfen und welche Flächen im Geltungsbereich des B-Plans für Verkehrs- oder Grünflächen vorgesehen sind. Darüber hinaus werden in Bebauungsplänen die Gebiete festgesetzt, welche die jeweils zulässige Art der Nutzung vorgeben. Mögliche Gebietskategorien sind Beispielsweise Gewerbe-, Industrie- oder Allgemeine Wohngebiete. Desweiteren macht der B-Plan Angaben über das Maß der baulichen Nutzung. Dazu gehören zum Beispiel die Baulinie oder Baugrenze, zulässige Anzahl der Vollgeschosse eines Gebäudes, die zulässige Baumasse auf einem Grundstück, die Bauweise im Gebiet, der Anteil der überbaubaren Fläche eines Grundstückes oder beispielsweise die Dachformen von Gebäuden.
Die möglichen Inhalte welche im Bebauungsplan festgesetzt werden können sowie der Ablauf des Verfahrens zur Aufstellung von Bebauungsplänen sind gesetzlich im BauGB festgehalten.
Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und ist somit ein für jedermann verbindliches Ortsrecht.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Nordhausen können online im Thüringenviewer unter folgendem Link eingesehen und heruntergeladen werden:
https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/?Map/layerIds=10001005,10105002,10301001&visibility=true,true,true&transparency=0,0,0&Map/center=[625445.3333333338,5706909.11458333]&Map/zoomLevel=6


Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Amt für Stadtentwicklung wenden.
Sie finden uns im Stadthaus, Markt 1, 99734 Nordhausen, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
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Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
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Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr.



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Liegt das Grundstück, welches Sie bebauen wollen, nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, richtet sich das Planungsrecht in der Regel nach der Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung.

Anbei finden Sie ein Schema zum Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen. Diesem können Sie entnehmen, zu welchen Verfahrensschritten und in welcher Form Sie sich bei der Planaufstellung beteiligen können.

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Haben sie fragen zu einem konkreten Grundstück im Geltungsbereich eines Plans oder möchten in Erfahrung bringen, ob für ihr Grundstück ein Bebauungsplan vorliegt, geben Sie bitte an, wo sich das Grundstück befindet (Flurstück oder Adresse).
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