Bürgerservice

Erschließungsbeiträge

zuständig:

Bauamt

03631 / 696 201
03631 / 696 865
Stadt Nordhausen
- Bauamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Satzung der Stadt Nordhausen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung -Link) regelt die Erhebung von Beiträgen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.)
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. Erschließungsbeitragssatzung geht es um die reine verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken. Nach dem BauGB werden Erschließungsbeiträge erhoben für den Erwerb der Flächen, für die Erschließungsanlagen sowie den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung, die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen, die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung.


Erschließungsbeiträge

zuständig:

Bauamt

03631 / 696 201
03631 / 696 865
Stadt Nordhausen
- Bauamt -
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Satzung der Stadt Nordhausen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung -Link) regelt die Erhebung von Beiträgen nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 127 ff.)
Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. Erschließungsbeitragssatzung geht es um die reine verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken. Nach dem BauGB werden Erschließungsbeiträge erhoben für den Erwerb der Flächen, für die Erschließungsanlagen sowie den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung, die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen, die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung.


Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.