Die Satzung der Stadt Nordhausen über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung -
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Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. Erschließungsbeitragssatzung geht es um die reine verkehrsmäßige Erschließung von Grundstücken. Nach dem BauGB werden Erschließungsbeiträge erhoben für den Erwerb der Flächen, für die Erschließungsanlagen sowie den Wert der von der Stadt aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung, die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen, die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung.