Bürgerservice

Streuobstwiesen, Landschaftspflege

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Kernstadt von Nordhausen ist mit ihren Ortsteilen und dem ländlichen Raum sehr eng verknüpft. Im Übergang zum naturnahen Landschaftsraum bzw. intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, bilden extensiv genutzte Obsthaine und Streuobstwiesen sehr wertvolle Lebensräume für zahlreiche seltene Tierarten, z. B. verschiedene Fledermausarten.
Die Stadt verfügt über mehrere Hektar Streuobstwiesen, z. B. an der Gumpestraße in Nordhausen oder an der Hardtstraße im Ortsteil Leimbach.

Streuobstwiesen sind als Biotop gesetzlich geschützt. Besonders wertvoll sind leicht verwilderte Bestände, die sich durch das Vorhandensein großer Altbäume mit Totholz und Baumhöhlen, einzelner abgestorbener Bäume oder zusätzlicher Kleinstrukturen (Hecken, Gebüsche, Steinmauern, Lesesteinhaufen usw.) auszeichnen. Im Hinblick auf die Erhaltung des Bestandes sind Nachpflanzungen zusätzlich biotopwertsteigernd.

Kommunale Streuobstwiesen und andere Biotope im Stadtgebiet durch gezieltes Management zu bewahren, beziehungsweise neue konkrete Naturschutzmaßnahmen zu initiieren, ist ein wichtiges Ziel für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung in Nordhausen. Maßnahmen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen realisiert, wie z. B. das Anbringen von Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten für verschiedene Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse, Insekten), Landschaftspflegemaßnahmen und z. B. Anbringung von Informationstafeln, etc.

Bemerkung
Darf ich das Obst pflücken?
Auf den städtischen Streuobstwiesen ist pflücken in kleinen Mengen für Eigenbedarf erlaubt. Eine gewerbsmäßige Nutzung im größeren Stil bedarf einer behördlichen Genehmigung. Bitte stellen Sie vor dem Ernten sicher, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden. Gehen Sie behutsam mit den Bäumen, der umgebenden Natur und den dort lebenden Tieren um.

Ansprechpartner:

Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273

Streuobstwiesen, Landschaftspflege

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03631 / 696 9 273
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Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
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Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Kernstadt von Nordhausen ist mit ihren Ortsteilen und dem ländlichen Raum sehr eng verknüpft. Im Übergang zum naturnahen Landschaftsraum bzw. intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen, bilden extensiv genutzte Obsthaine und Streuobstwiesen sehr wertvolle Lebensräume für zahlreiche seltene Tierarten, z. B. verschiedene Fledermausarten.
Die Stadt verfügt über mehrere Hektar Streuobstwiesen, z. B. an der Gumpestraße in Nordhausen oder an der Hardtstraße im Ortsteil Leimbach.

Streuobstwiesen sind als Biotop gesetzlich geschützt. Besonders wertvoll sind leicht verwilderte Bestände, die sich durch das Vorhandensein großer Altbäume mit Totholz und Baumhöhlen, einzelner abgestorbener Bäume oder zusätzlicher Kleinstrukturen (Hecken, Gebüsche, Steinmauern, Lesesteinhaufen usw.) auszeichnen. Im Hinblick auf die Erhaltung des Bestandes sind Nachpflanzungen zusätzlich biotopwertsteigernd.

Kommunale Streuobstwiesen und andere Biotope im Stadtgebiet durch gezieltes Management zu bewahren, beziehungsweise neue konkrete Naturschutzmaßnahmen zu initiieren, ist ein wichtiges Ziel für eine zukunftsgerechte Stadtentwicklung in Nordhausen. Maßnahmen werden in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen realisiert, wie z. B. das Anbringen von Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten für verschiedene Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse, Insekten), Landschaftspflegemaßnahmen und z. B. Anbringung von Informationstafeln, etc.

Bemerkung
Darf ich das Obst pflücken?
Auf den städtischen Streuobstwiesen ist pflücken in kleinen Mengen für Eigenbedarf erlaubt. Eine gewerbsmäßige Nutzung im größeren Stil bedarf einer behördlichen Genehmigung. Bitte stellen Sie vor dem Ernten sicher, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden. Gehen Sie behutsam mit den Bäumen, der umgebenden Natur und den dort lebenden Tieren um.

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Herr Gerwien
Tel.-Nr.: 03631 / 696 9273
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