Wander-/Feldwege und wegebegleitende Gräben im Außenbereich des Gebietes der Stadt Nordhausen und ihrer Ortsteile werden durch die Stadt Nordhausen unterhalten und instand gesetzt. Für Pflanzungen an Feldwegen gilt das Nachbarschaftsrecht, d.h. die Zustimmung der Ackereigentümer muss vorliegen.
Es können Anfragen sowie Hinweise geäußert werden. Außerdem kann hier z. B. Vandalismus der Feld- oder Wanderwege bzw. der begleitenden Begrünung angezeigt werden.
Bemerkung
Wanderwege verlaufen sehr häufig über privates Eigentum. Maßnahmen werden mit den Eigentümern, den Kreiswegewarten, den Forstbewirtschaftern und der Naturparkverwaltung Südharz-Kyffhäuser abgestimmt. Sie unterliegen zum Teil übergeordneten regionalen (z. B. bis in den Harz hinein) und überregionalen Wegesystemen (z. B. Karstwanderweg).
Ansprechpartner:
Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 330