Bürgerservice

Wege (Wander-/Feldwege) und Gräben im Außenbereich

zuständig:

Sachgebiet Umwelt und Grünordnung

03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Wander-/Feldwege und wegebegleitende Gräben im Außenbereich des Gebietes der Stadt Nordhausen und ihrer Ortsteile werden durch die Stadt Nordhausen unterhalten und instand gesetzt. Für Pflanzungen an Feldwegen gilt das Nachbarschaftsrecht, d.h. die Zustimmung der Ackereigentümer muss vorliegen.

Es können Anfragen sowie Hinweise geäußert werden. Außerdem kann hier z. B. Vandalismus der Feld- oder Wanderwege bzw. der begleitenden Begrünung angezeigt werden.
Bemerkung
Wanderwege verlaufen sehr häufig über privates Eigentum. Maßnahmen werden mit den Eigentümern, den Kreiswegewarten, den Forstbewirtschaftern und der Naturparkverwaltung Südharz-Kyffhäuser abgestimmt. Sie unterliegen zum Teil übergeordneten regionalen (z. B. bis in den Harz hinein) und überregionalen Wegesystemen (z. B. Karstwanderweg).

Ansprechpartner:

Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 330

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03631 / 696 9 331
03631 / 696 9 273
03631 / 696 87 867
Stadt Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
- Sachgebiet Umwelt und Grünordnung -
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5 - Seiteneingang

Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr

Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung

Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Wander-/Feldwege und wegebegleitende Gräben im Außenbereich des Gebietes der Stadt Nordhausen und ihrer Ortsteile werden durch die Stadt Nordhausen unterhalten und instand gesetzt. Für Pflanzungen an Feldwegen gilt das Nachbarschaftsrecht, d.h. die Zustimmung der Ackereigentümer muss vorliegen.

Es können Anfragen sowie Hinweise geäußert werden. Außerdem kann hier z. B. Vandalismus der Feld- oder Wanderwege bzw. der begleitenden Begrünung angezeigt werden.
Bemerkung
Wanderwege verlaufen sehr häufig über privates Eigentum. Maßnahmen werden mit den Eigentümern, den Kreiswegewarten, den Forstbewirtschaftern und der Naturparkverwaltung Südharz-Kyffhäuser abgestimmt. Sie unterliegen zum Teil übergeordneten regionalen (z. B. bis in den Harz hinein) und überregionalen Wegesystemen (z. B. Karstwanderweg).

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Herr Axt
Tel.-Nr.: 03631 / 696 330
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