Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Dokumente
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Unterrichtsnachweis von der Industrie- und Handelskammer (Bewachungsgewerbe)
-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
-Haftpflichtversicherungsnachweis bei Finanzanlagenvermittlern
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Gewerbebeginn gestellt werden.
Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:
- bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern:
500,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Gebühren für abzuschließende Verträge
- bei Bewachungsunternehmen: 800,00 Euro, Ausnahme sind selbständige Kaufhausdetektive: 500,00 Euro,
- beim Pfandleihgewerbe: 750,00 Euro
- bei Versteigerergewerbe: 800,00 Euro
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link:
E-Mail Gewerbeamt