Bürgerservice
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Unterrichtsnachweis von der Industrie- und Handelskammer (Bewachungsgewerbe)
-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
-Haftpflichtversicherungsnachweis bei Finanzanlagenvermittlern
- bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern:
500,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Gebühren für abzuschließende Verträge
- bei Bewachungsunternehmen: 800,00 Euro, Ausnahme sind selbständige Kaufhausdetektive: 500,00 Euro,
- beim Pfandleihgewerbe: 750,00 Euro
- bei Versteigerergewerbe: 800,00 Euro
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt
Erlaubnis für Makler, Finanzanlagenvermittler, Bewachungsunternehmen, Pfandleihgewerbe, Versteigerergewerbe
Kontakt Sachgebiet Gewerbe
Fax:03631/696-831
E-Mail:gewerbeamt@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Gewerbe
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Informationen
Dokumente
Mitzubringen sind:- Personalausweis oder Reisepass
- Personalbogen
- behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- behördliche Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit
- Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über www.vollstreckungsportal.de
- Unterrichtsnachweis von der Industrie- und Handelskammer (Bewachungsgewerbe)
-aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
-Haftpflichtversicherungsnachweis bei Finanzanlagenvermittlern
Fristen
Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Gewerbebeginn gestellt werden.Bemerkung
Es ist eine Gebühr zu zahlen:- bei Maklern und Finanzanlagenvermittlern:
500,00 Euro Grundgebühr zuzüglich Gebühren für abzuschließende Verträge
- bei Bewachungsunternehmen: 800,00 Euro, Ausnahme sind selbständige Kaufhausdetektive: 500,00 Euro,
- beim Pfandleihgewerbe: 750,00 Euro
- bei Versteigerergewerbe: 800,00 Euro
Sensible Daten, sowie große Dateianhänge senden Sie bitte über folgenden Link: E-Mail Gewerbeamt