Es erfolgt eine persönliche Vorsprache bei den Jugendämtern sowie beim Standesamt.
Im Standesamt wird nur die Vaterschaftsanerkennung aufgenommen. Unterhaltsregelungen im Zusammenhang mit der Vaterschaftsanerkennung werden nur im Jugendamt entgegen genommen.
Dokumente
Mitzubringen sind :
- der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Vaters
- die Geburtsurkunde des Kindes.
Die Vaterschaftsanerkennung ist auch pränatal, d.h. vor der Geburt des Kindes, möglich.
Bemerkung
Die Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung durch die Mutter als gesetzlichen Vertreter des Kindes.
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende
E-Mail-Adresse.