Zuständig ist das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.
Dokumente
Bitte suchen Sie sich ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauens und bevollmächtigen Sie dieses.
Das Bestattungsinstitut regelt dann alle Angelegenheiten auch beim Standesamt.
Eine persönliche Vorsprache beim Standesamt ist somit nicht notwendig.
Bemerkung
Die Bescheinigungen sind zweckgebunden zur Vorlage bei der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger und dem Friedhof.