Bürgerservice

Bildungs- und Teilhabepaket

zuständig:

Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Wohngeld

03631 911-5150
Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen
Wer Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket beantragen will, kann sich ab 01.04.2011 an ein eigens eingerichtetes Büro des Jobcenters des Landkreises Nordhausen in der Uferstraße wenden.
Zuständig für die Leistungen ist einerseits das Jobcenter für alle Bezieher vom Arbeitslosengeld II, andererseits der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes für alle Wohngeldempfänger sowie Einwohner des Landkreises, die Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen.

Wer Fragen hat oder einen Antrag stellen will, sollte sich im ersten Schritt am Empfang des Jobcenters melden, der dann an die zuständigen Mitarbeiter verweist.

Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft, gilt aber rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Wer Aufwendungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im ersten Quartal hatte, muss bis zum 30. April 2011 den Antrag einreichen, um rückwirkend eine Erstattung zu erhalten.

Im Wesentlichen werden die Leistungen als Gutschein ausgereicht oder direkt mit dem Anbieter verrechnet. Für folgende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets trifft dieses zu: Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten, einen Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, Lernförderung für Schüler, bei denen in Absprache mit der Schule ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird und die Teilnehme am kulturellen und sozialen Leben. Dazu zählen zum Beispiel Vereinsbeiträge, künstlerischer Unterricht, kulturelle Angebote und Freizeiten.

Jedes berechtigte Kind erhält dafür 10 Euro im Monat, das Geld kann aber auch über den Bewilligungszeitraum angespart werden, beispielsweise für ein Ferienlager im Sommer. Als Geldleistungen werden weiter 100 Euro je Schuljahr für Schulbedarf ausgezahlt, jetzt gesplittet auf 70 und 30 Euro sowie die Schülerbeförderung. Letzteres gilt nur für eine kleine Zielgruppe, denn für die meisten Schüler übernimmt der Schulträger die Fahrkosten ab einer bestimmten Entfernung zur Schule.

Im Landkreis Nordhausen können rund 3.500 Kinder und Jugendliche vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, das die Bundesregierung im Zuge der Neuregelungen im SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz auf den Weg gebracht hat.

Die Antragsformulare für die einzelnen Leistungen werden auch im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt. Das Bundesarbeitsministerium hat zudem eine Internetseite www.bmas.de eingerichtet, die erste Fragen beantwortet.

Bildungs- und Teilhabepaket

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Landratsamt Nordhausen - Fachgebiet Wohngeld

03631 911-5150
Landratsamt Nordhausen
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Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 16 Uhr
Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Mittwoch geschlossen
Wer Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket beantragen will, kann sich ab 01.04.2011 an ein eigens eingerichtetes Büro des Jobcenters des Landkreises Nordhausen in der Uferstraße wenden.
Zuständig für die Leistungen ist einerseits das Jobcenter für alle Bezieher vom Arbeitslosengeld II, andererseits der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes für alle Wohngeldempfänger sowie Einwohner des Landkreises, die Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen.

Wer Fragen hat oder einen Antrag stellen will, sollte sich im ersten Schritt am Empfang des Jobcenters melden, der dann an die zuständigen Mitarbeiter verweist.

Das Gesetz tritt zum 1. April in Kraft, gilt aber rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Wer Aufwendungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im ersten Quartal hatte, muss bis zum 30. April 2011 den Antrag einreichen, um rückwirkend eine Erstattung zu erhalten.

Im Wesentlichen werden die Leistungen als Gutschein ausgereicht oder direkt mit dem Anbieter verrechnet. Für folgende Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets trifft dieses zu: Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten, einen Zuschuss zum Mittagessen in Kitas und Schulen, Lernförderung für Schüler, bei denen in Absprache mit der Schule ein zusätzlicher Bedarf gesehen wird und die Teilnehme am kulturellen und sozialen Leben. Dazu zählen zum Beispiel Vereinsbeiträge, künstlerischer Unterricht, kulturelle Angebote und Freizeiten.

Jedes berechtigte Kind erhält dafür 10 Euro im Monat, das Geld kann aber auch über den Bewilligungszeitraum angespart werden, beispielsweise für ein Ferienlager im Sommer. Als Geldleistungen werden weiter 100 Euro je Schuljahr für Schulbedarf ausgezahlt, jetzt gesplittet auf 70 und 30 Euro sowie die Schülerbeförderung. Letzteres gilt nur für eine kleine Zielgruppe, denn für die meisten Schüler übernimmt der Schulträger die Fahrkosten ab einer bestimmten Entfernung zur Schule.

Im Landkreis Nordhausen können rund 3.500 Kinder und Jugendliche vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren, das die Bundesregierung im Zuge der Neuregelungen im SGB II, SGB XII und Bundeskindergeldgesetz auf den Weg gebracht hat.

Die Antragsformulare für die einzelnen Leistungen werden auch im Internet unter www.landratsamt-nordhausen.de im Menüpunkt Landratsamt unter Jobcenter zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt. Das Bundesarbeitsministerium hat zudem eine Internetseite www.bmas.de eingerichtet, die erste Fragen beantwortet.
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