Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 96 "Clara-Zetkin-Straße" der Stadt Nordhausen

21.07.2021 - 01.09.2021
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 21.09.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 "Clara-Zetkin-Straße" der Stadt Nordhausen (BP Nr. 96) beschlossen (BV/0333/2005). Eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gemäß § 3 (1), 4(1) BauGB wurde vom 28.04.2008 bis 30.05.2008 durchgeführt. Infolge von Altlastenuntersuchungen ruhte das Bauleitverfahren zwischenzeitlich, da im Zeitraum von 2008 bis Februar 2017 die notwendigen Sanierungsmaßnahmen veranlasst, durchgeführt und abgeschlossen wurden.

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 "Clara-Zetkin-Straße" der Stadt Nordhausen soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) weitergeführt werden; somit ohne Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach § 2a BauGB, Angaben nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a (1) BauGB. Von einer erneuten frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB soll gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen werden.


Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha und befindet sich in der Kernstadt Nordhausen südlich der Stichstraße Clara-Zetkin-Straße in Richtung Friedhof Salza und nördlich des Bebauungsplanes Nr. 40 „An der Schleifmühle“ der Stadt Nordhausen sowie der Stichstraße Sonnenwinkel. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde geringfügig verkleinert. Der genaue Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Die Aufstellung des Bauleitplanes zielt grundsätzlich darauf ab, das Angebot der Stadt Nordhausen an Flächen für den Bau von Einfamilienhäusern in begrenztem Umfang zu erweitern und in dem festgesetzten räumlichen Geltungsbereich eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne des Baugesetzbuches zu ermöglichen. Hierfür sollen zur städtebaulichen Verdichtung die Flächen im Geltungsbereich bauplanungsrechtlich für eine Bebauung mit ca. 9 Einfamilienhäusern vorbereitet werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde auf die städtebaulich erforderliche Größe reduziert.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 14.07.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 "Clara-Zetkin-Straße" gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0650/2021).
Der Entwurf des BP Nr. 96, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen und der Begründung einschließlich aller Anlagen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 29.07.2021 bis einschließlich 31.08.2021

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Planunterlagen ebenfalls hier zum Download bereit.

Fachliche und inhaltliche Erörterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Wenn auf Grund der aktuellen Situation zur Reduzierung der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2), die Stadtverwaltung für den öffentlichen Publikumsverskehr nicht frei zugänglich sein sollte, ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Rufnummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Nordhausen, den 12.07.2021

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.


Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-357
Telefax: +49 3631 696-87357

e-Mail: stadtplanung@nordhausen.de

Dokumente
zur Übersicht
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.