Ausschreibungen & Auslegungen

Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 "Hallesche Straße / Bielener Straße" (Aufhebungsverfahren)

08.04.2021 - 19.05.2021
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 16.09.2020 den Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 "Hallesche Straße / Bielener Straße" der Stadt Nordhausen (VEP Nr. 3) gefasst (BV/0392/2020). Gemäß § 2 (1) BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,54 ha, befindet sich nordwestlich des Kreuzungspunktes Hallesche Straße / Bielener Straße und umfasst im Wesentlichen die Flächen des dortigen Mercedes Autohauses. Der Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Das im o.g. Geltungsbereich bestehende Mercedes Autohaus soll durch Umbau und Erweiterung modernisiert werden. Der für das Vorhabengebiet rechtsverbindliche Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 trat am 26.09.1992 in Kraft. Die geplante Modernisierung des Autohauses ist mit den bestehenden Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes nicht vereinbar, weshalb dieser aufgehoben werden soll. Die zukünftige bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und damit Steuerung der baulichen Entwicklung des Standortes kann, unter Bezugnahme auf die Eigenart der näheren Umgebung, nach § 34 BauGB erfolgen. Die Aufhebung des VEP Nr. 3 ist somit ohne Einschränkung lokaler Baurechte möglich.

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 03.03.2021 den Entwurf zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 "Hallesche Straße / Bielener Straße" der Stadt Nordhausen gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0555/2021).

Der Entwurf zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 16.04.2021 bis einschließlich 19.05.2021

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr



Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristigen Terminen erfolgt unter den folgenden Rufnummern: 03631 / 696-465 bzw. 696-357.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Natura 2000 Gebiete, Kultur / sonstige Schutzgüter.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Stellungnahmen der Fachbehörden.

Nordhausen, den 24.03.2021

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.


Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de

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