Ausschreibungen & Auslegungen

Bebauungsplan Nr. 108 „Zur Schönen Aussicht“ der Stadt Nordhausen

20.01.2021 - 04.03.2021
Übersichtsplan (Foto: Stadt Nordhausen)

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108 „Zur Schönen Aussicht“ gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen (BV/0506/2020).

Der festgesetzte räumliche Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,1 ha und umfasst die Flächen des bestehenden Lebensmitteldiscounters ALDI und der Ausflugsgaststätte „Zur Schönen Aussicht“ in Nordhausen Nord an der Stolberger Straße. Der Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich.

Wesentliches Ziel der Planung:
Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Neuerrichtung des Lebensmitteldiscounters geschaffen werden. Ziel ist es, mit dem Neubau und der vergrößerten Verkaufsfläche die Voraussetzungen für eine kundenfreundlichere Warenpräsentation, verbunden mit einer bedarfsgerechten Angebotserweiterung zu schaffen und damit die Verkaufsstätte an die Anforderungen eines zeitgemäßen Einkaufserlebens anzupassen, um den Standtort langfristig zu sichern. Durch die Aufnahme in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll zudem die Ausflugsgaststätte in Ihrem Bestand gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 108, bestehend aus der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich aller Anlagen und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB zur Einsichtnahme für jedermann aus:

vom 28.01.2021 bis einschließlich 03.03.2021

im Flur des Amtes für Stadtentwicklung, 99734 Nordhausen, Markt 1, Stadthaus, 2. OG, während der Öffnungszeiten

Montag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr


Während der Zeit der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die Planunterlagen ebenfalls hier zum Download bereit.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache möglich.

Auf Grund der aktuellen Situation um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den daraus resultierenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung ist die Einsichtnahme in die ausliegenden Unterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vergabe von kurzfristig.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Klima / Luft, Landschaft, Kultur-/ Sachgüter, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche - Grünordnungsplan - Schalltechnische Untersuchung – Verkehrsuntersuchung – Versickerungsfähigkeit der Untergrundes – Faunauntersuchung - Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Nordhausen; sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Eingriffsausgleich, Artenschutz, Immissionen, Altlasten, Bodenschutz, Abfall, Beleuchtung, ÖPNV, Geologie, Hydrologie, Trink- und Löschwasser, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und Barrierefreiheit.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Stadt Nordhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass folgende weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Stellungnahmen der Fachbehörden.

Nordhausen, den 13.01.2021

gez. Kai Buchmann
Oberbürgermeister


Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme werden die personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird ggf. in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden bzw. können diese in weiteren Verfahrensschritten Bestandteil einer öffentlichen Auslegung werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO sowie § 16 (1) ThürDSG. In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung finden sich die weiterführenden Datenschutzinformationen hier als Anlage und auch in den ausliegenden Verfahrensunterlagen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Nordhausen unberücksichtigt bleiben können.


Kontakt:
Stadtverwaltung Nordhausen
Amt für Stadtentwicklung
Markt 1
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 696-465
Telefax: +49 3631 696-87465

e-Mail: bauleitplanung@nordhausen.de

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